Trainiert Ludger Beerbaum seine Pferde auf verbotene Art? Der Vorwurf steht nach TV-Bildern im Raum. Es deutet sich an, dass der Verband die Regeln ändert - nicht zum ersten Mal.
Die Essenz der halbstündigen RTL-Reportage mit heimlich gefilmten Bildern auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum sind vier kurze, aus der Ferne aufgenommene Szenen eines Pferdes und eines Reiters. Dieser soll Beerbaum sein, beim Sprung über ein niedriges Hindernis. Eine Person, die daneben steht, schlägt dem Pferd dabei mit einer Stange auf die Beine. Ist der viermalige Olympiasieger Beerbaum somit ein Tierquäler?
Barren oder Touchieren?
Die Frage, welche die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zur Klärung des Sachverhalts konkret beantworten muss, um ein sportgerichtliches Verfahren zu eröffnen, lautet, ob es sich hierbei um das im Springreiten verbotene Barren oder das erlaubte Touchieren handelt. In einer ersten Stellungnahme kam die FN zu dem Schluss, "dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt."
Beerbaum bestreitet seinerseits, Verbotenes getan zu haben. Es handle sich ausschließlich um erlaubtes Touchieren, teilte der 58-Jährige mit. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt nach einer Anzeige der Tierschutzorganisation Peta wegen des Vorwurfs der Tierquälerei gegen ihn.
Der Sündenfall im Reitsport im Sommer 1990
Die Unterscheidung zwischen Barren und Touchieren etablierte der Verband vor fast 32 Jahren, im Sommer 1990, im Zuge der Affäre um Paul Schockemöhle.
Den Medien wurden damals Videos zugespielt, die junge Pferde zeigten, denen beim Sprung über ein Hindernis auf die Beine geschlagen wurde, damit sie diese höher zögen. Es war eine Art Sündenfall der Sportart. Das Bild des tierquälerischen Schufts im Sattel eines Springpferds war geboren. Und eben dieses Bild steht nun wieder im Raum.
Robustes Schlagen gegen Pferdebeine verboten
Als Reaktion etablierte die FN damals die bis heute gültigen Regeln: Barren, also robustes Schlagen mit einer Stange gegen die Beine des Pferdes, ist verboten. Touchieren, ein leichtes Antippen der Vorder- oder Hinterbeine des Pferdes mit einer Stange als taktiler Reiz, ist hingegen erlaubt.
Ausführlich definiert wird die Unterscheidung in Band 2 der Richtlinien für Reiten und Fahren der FN. Es wird dort unter anderem festgelegt, dass das Touchieren nur ein erfahrener Ausbilder ausführen, die Stange nicht mehr als zwei Kilo wiegen und nicht länger als drei Meter sein darf. Ausgeschlossen werden muss zudem, dass die Ursache für unsauberes Springen auf Unzulänglichkeiten des Reiters oder gesundheitliche Probleme des Pferdes zurückgeht.
Fließende Übergänge zwischen Barren und Touchieren
Man ahnt: All dies ist im Trainingsalltag kaum zu kontrollieren. Der Übergang vom Touchieren zum Barren kann fließend sein oder unterschiedlich interpretiert werden. Und ist es überhaupt möglich, bei einem Sprung, der mit hoher Geschwindigkeit erfolgt, die Beine des Tiers immer nur leicht zu treffen, nicht aus Versehen härter zuzuschlagen?
Eine Kommission der FN, bestehend aus 27 Experten, die sich mit verschiedenen Ausbildungsmethoden der Springreiter befasst, soll demnächst Empfehlungen für eine mögliche Änderung des Reglements abgeben.
Bundestrainer Otto Becker wartet FN-Urteil ab
Otto Becker, Bundestrainer der Springreiter, wollte auf Nachfrage keine Bewertung der Angelegenheit abgeben. "Ich will dem Urteil der FN-Kommission nicht vorgreifen", sagte er.
Gemunkelt wird, dass sich die FN des Problems komplett entledigen, den Einsatz von harten Stangen als Trainingshilfe gänzlich untersagen und somit auch das Touchieren verbieten könnte. Damit wären alle Missverständnisse ausgeräumt. Das Urteil der Kommission wird in diesem Frühjahr erwartet.