Der Käufer eines manipulierten VW-Diesel-Fahrzeuges kann von Volkswagen den Kaufpreis zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Ein Urteil mit Folgen.
Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Aber: Gefahrene Kilometer müssen vom Kaufpreis abgezogen werden. (Az. VI ZR 252/19)
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.
VW: Dem Kunden sei kein Schaden entstanden
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den Volkswagen-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan etwa 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. Volkswagen wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.
60.000 Klagen gegen VW stehen noch an
Der BGH wies mit seinem Grundsatz-Urteil die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.
Nach Volkswagen-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung.
Weitere Diesel-Klagen vor BGH
Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.
Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, habe das Urteil keine Auswirkungen mehr.