Künftig soll das Parlament alle drei Monate überprüfen, ob sie weiter vorliegt: Der Bundestag hat am Donnerstag eine weitere Verlängerung der epidemischen Notlage beschlossen.
Der Bundestag hat eine Verlängerung der seit einem Jahr geltenden "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" angesichts der andauernden Corona-Pandemie beschlossen.
Überprüfung der Notlage künftig alle drei Monate
Diese epidemische Notlage ist im Infektionsschutzgesetz verankert und wichtigste Grundlage für die weitreichenden Befugnisse etwa des Bundesgesundheitsministeriums, Verordnungen gegen die Corona-Pandemie zu erlassen. Sie wären sonst Ende März ausgelaufen.
Die neue gesetzliche Regelung sieht künftig vor, dass der Bundestag alle drei Monate überprüft, ob weiterhin eine epidemische Notlage vorliegt. Damit wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die auch in zukünftigen Pandemien Anwendung finden können.
Mehr Mitbestimmung und weitere Gesetze gefordert
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bemängelte, der Bundestag sei an vielen Entscheidungen in der Pandemie nicht eingebunden gewesen, was sie als "verfassungsrechtliche Verstöße" bezeichnete. "Die Priorisierung bei der Impfreihenfolge müsste per Gesetz geregelt werden", sagte Aschenberg-Dugnus im Bundestag. Aktuell ist sie in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgeschrieben.
Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar betonte, dass die am Mittwoch ausgehandelten Bund-Länder-Beschlüsse noch nachgebessert werden müssten:
Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte hingegen eine komplette Aufhebung der Pandemie-Notlage. "Wir brauchen kein Gesetz für den Fortbestand einer epidemischen Lage", sagte ihr Abgeordneter Robby Schlund.