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Urteil aus Karlsruhe : BND-Abhörpraxis verstößt gegen Grundrechte

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Die anlasslose Daten-Ausspähung verstößt gegen Grundrechte - Karlsruhe hat die BND-Abhörpraxis im Ausland gekippt. Das hat "weitreichende Folgen", so ZDF-Rechtsexperte Zimmermann.

Die Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verstößt gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. (Az. 1 BvR 2835/17)

Pressefreiheit auch im Ausland wahren

Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss.

Wie der BND Datenströme überwacht - hier erklärt im Grafikvideo:

Wo liegt das Problem bei der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes?

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Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.

Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

"Arbeit des BND wird erheblich eingeschränkt"

Das Urteil hat "weitreichende Folgen", erläutert ZDF-Rechtsexperte Felix W. Zimmermann. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt, der BND dürfe solche Maßnahmen überhaupt nicht mehr machen, er dürfe überhaupt nicht mehr anlasslos überwachen, "das soll ihm noch offen stehen, aber eben unter ganz strengen Voraussetzungen", sagte Zimmermann weiter.

So müssten beispielsweise die Selektoren, die Suchbegriffe, besonders begründet werden, dass zum Beispiel die Sicherheit Deutschlands auf dem Spiel steht. Und auch die Kontrolle müsse sehr viel enger werden. "Die Arbeit des BND wird erheblich eingeschränkt."

Seit 2017 BND-Gesetz als rechtliche Grundlage

Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.

Die klagenden Journalisten befürchten, wegen ihrer Arbeit ins Netz der weltweiten BND-Überwachung zu geraten. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Medienorganisationen.

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