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Bundestagsdebatte zu Impfpflicht : Schlagabtausch mit Maske

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Der Bundestag hat heute über eine Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen beraten. Zwischen Ampelparteien und Opposition gab's einen heftigen Schlagabtausch.

Sitzungssaal des Bundestages in Berlin, aufgenommen am 07.12.2021
Der Bundestag beriet erstmals über geplante Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen.
Quelle: Reuters

Noch stellen SPD, Grüne und FDP nicht einmal die Regierung, dennoch haben sich die Parteien der künftigen Ampel-Koalition und die Opposition einen heftigen Schlagabtausch geliefert: Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen wollen die Ampel-Parteien das Infektionsschutzgesetz rasch nachschärfen. Zur Debatte steht eine Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege.

Gleich zu Beginn der Sitzung hatte sich der Bundestag eine erweiterte Maskenpflicht im Plenarsaal auferlegt - die Schutzmasken durften damit nicht mehr am Sitzplatz der Abgeordneten abgenommen werden. Alle Fraktionen stimmten dafür - nur nicht die AfD. Deren Abgeordnete trugen ihre Masken während der Sitzung teils demonstrativ unter der Nase.

CDU-Abgeordnete kritisieren "linksgelbe Koalition"

Die Ampel-Koalition handele angemessen und mit Augenmaß, verteidigte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar Dittmar den Kurs der neuen Regierung. Demgegenüber verwies Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) darauf, dass die Ampel-Fraktionen - die er wie andere Parteikollegen "linksgelbe Koalition" nannte - innerhalb kurzer Zeit eine zweite Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt hätten.

Sie versuchen, Lücken zu schließen, die sie selbst aufgerissen haben.
Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU)

"Das ist zu spät, das ist zu wenig", sagte Stracke. AfD-Bundessprecherin Alice Weidel nannte das Gesetz eine "unerhörte Grenzüberschreitung", die Einschnitte in die Grundrechte seien nicht zu rechtfertigen.

Gesetz sieht einrichtungsbezogene Impfpflicht vor

Das Gesetz regelt die schon seit einiger Zeit geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht, die etwa für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen gelten soll. Wer dort tätig ist, muss dem Gesetzentwurf zufolge bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder darlegen, dass er nicht geimpft werden kann. Zudem wird der Katalog der möglichen Maßnahmen erweitert, die die Länder erlassen können.

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Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der Corona-Krise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Kliniken, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben haben, vermieden werden.

Bundestag beschließt Maskenpflicht für Parlament

Zudem sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

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