Paragraf 219a StGB:Kämpferin für ungewollt Schwangere
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Am Freitag wird voraussichtlich im Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel ist vorbestraft, weil sie auf ihrer Homepage darüber informierte, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Sie kämpft schon lange für die Streichung des Paragrafen 219a.23.06.2022 | 2:10 min