Wichtig wäre es, wenn grundlegende Entscheidungen zur Corona-Pandemie im Bundestag diskutiert und auch dort getroffen würden, sagt Staatsrechtler Steffen Augsberg im Dlf-Interview.
Dlf-Interview mit Steffen Augsberg, Rechtswissenschaftler an der Justus-Liebig-Universität Gießen (Audio).
Seine Expertise hat dem Staatsrechtler Steffen Augsberg unter anderem eine Berufung in den Deutschen Ethikrat beschert. Im Interview der Woche im Deutschlandfunk spricht er sich dafür aus, dass Grundrechts-Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie vorab im Deutschen Bundestag diskutiert werden sollten. Wesentlichen Entscheidungen müssten in Form von paralamtarischen Gesetzen getroffen werden, so formuliere es das Bundesverfassungsgericht.
Es sei "unglücklich", dass solche Entscheidungen in der Coronakrise zunächst auf der Ebene der Exekutive, in Beratungen zwischen dem Bundeskanzleramt und den Ministerpräsidentenbüros, verabschiedet und dann erst im Bundestag vorgestellt würden. "Da leuchtet es ein, dass natürlich für die Bundestagsabgeordneten selbst, aber auch für uns als Bürger der Eindruck entstehen kann, hier wird man eigentlich nicht mehr ernst genommen als Parlamentarier, sondern das ist nur noch eine Pflichtübung, die im Prinzip keinen politischen Einfluss mehr signalisiert", sagte Augsberg.
Der Rechtswissenschaftler an der Justus-Liebig-Universität Gießen fordert zudem mehr gesetzliche Regelungen zur Festlegung der Impf-Reihenfolge. Der Ethikrat habe nur über die ersten Phasen der Corona-Impfkampagne entschieden. „Im Moment ist ja absehbar, dass wir auch in der nächsten Phase der Impfungen für die, die nicht in die ersten drei Priorisierungsstufen der Impfverordnung fallen, wieder überlegen müssen: Wer ist dann wann dran? Und jedenfalls das sollte doch jetzt bitteschön im Parlament diskutiert werden“, meinte Augsberg. Dafür sei jetzt auch noch Zeit.
Steffen Augsberg im Gespräch mit Gudula Geuther
Das Interview der Woche auch zum Nachlesen beim Deutschlandfunk.