Sie sind hier:

Verordnung auf dem Weg : Kabinett: Rasch Lockerungen für Geimpfte

Datum:

Lockerungen für Geimpfte - die sollen nun ziemlich zügig kommen. Eine entsprechende Verordnung ist in der Abstimmung, in den kommenden Tagen könnten Bundestag und Länder zustimmen.

Welche Lockerungen sollen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten? Dazu soll nach Möglichkeit noch in dieser Woche eine entsprechende Verordnung fertig sein, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Der im Kabinett abgestimmte Entwurf sei an Bundestag und Bundesrat gegangen - vonseiten der Bundesregierung würde man "sich freuen", wenn es in dieser Woche noch einen Beschluss gebe, so Seibert.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hofft auf eine abgestimmte Verordnung bis spätestens Anfang kommender Woche. Der Entwurf sei der "Startpunkt" für die Gespräche mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat. SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte, eine Sondersitzung des Rechtsausschusses werde es schon am Dienstagvormittag geben. Damit könnte am Freitag auch der Bundesrat zustimmen.

Spahn: Signale aus Ländern sind gut

Spahn äußerte sich zuversichtlich, dass die geltenden Beschränkungen für Geimpfte schon bald aufgehoben werden können. Die Verordnung werde aktuell mit dem Bundestag diskutiert. Auch mit den Bundesländern gebe es Gespräche, und die Signale seien sehr gut. 

Der Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht vor, dass vollständig Geimpfte und von Corona Genesene etwa von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Wenn belegt sei, dass von beiden Gruppen keine besondere Gefahr mehr ausgehe, müssten die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurückgenommen werden, hatte sie argumentiert.

Geimpfte und Getestete sollen gleichgestellt werden

Konkret sollen Geimpfte und Genesene auch ohne vorherige Tests zum Beispiel Läden betreten, Zoos besuchen oder zum Friseur gegen können. Sie könnten sich dann auch mit mehreren anderen Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt.

Die Bundesregierung will für Geimpfte auch Einreisen nach Deutschland erleichtern. So soll statt eines negativen Tests bei Flugreisen künftig auch der Nachweis einer vollständigen Impfung reichen. Spahn kündigte außerdem an, dass neben Arztpraxen und Impfzentren auch die Apotheken den geplanten digitalen Impfnachweis ausstellen können. Er soll im Sommer kommen.

Zu Beginn der Sommerferien soll eine Impfung nicht nur per gelbem Impfheft sondern auch digital auf Smartphones nachgewiesen werden. Wer kein Smartphone hat, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden.

Aktuelles zur Coronavirus-Krise

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.