Ein Corona-Impfstoff könnte schon nächstes Jahr verfügbar sein - doch wie soll der Zugang geregelt werden? Die vorgestellte Impfstrategie sieht drei Gruppen vor.
Mit dem Ziel, schwere und tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern und das Gesundheitssystem zu schützen, soll der Fokus bei der Priorisierung gegen Covid-19 zu Impfender auf Hochrisikogruppen liegen.
Die zweite zu priorisierende Gruppe sind Personen, die Erkrankten beistehen und selbst gegebenenfalls ein erhöhtes Risiko haben. Zu diesem Schluss kommen die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI), der Deutsche Ethikrat sowie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in ihren am Montag veröffentlichten Rahmenbedingungen für eine spätere Impf-Priorisierung.
Bis Jahresende detaillierte Impfempfehlungen
Der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens erklärte bei Vorstellung des Positionspapiers:
Weiter heißt es in dem Papier: "Darüber hinaus sind Personen zu schützen, die für das Gemeinwesen besonders relevante Funktionen erfüllen und nicht ohne Probleme ersetzbar sind."
Dazu zählen Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Erzieher, wie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, mitteilte. Auch Menschen, die etwa in Heimen für Obdachlose oder Asylbewerber sehr beengt untergebracht seien, sollten zu dieser Gruppe dazuzählen.
Auf Basis der Rahmenbedingungen wird die Stiko daher, sobald mehr Ergebnisse aus klinischen Studien der Impfstoffkandidaten vorliegen, voraussichtlich bis Jahresende detaillierte Impfempfehlungen erarbeiten, veröffentlichen und fortlaufend aktualisieren.
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Keine allgemeine Impfflicht
Der Deutsche Ethikrat, die Ständige Impfkommission und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sind gegen eine generelle Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus in Deutschland. Impfungen setzten eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus, erklärten die Wissenschaftsorganisationen am Montag in Berlin.
Eine undifferenzierte Impfpflicht sei deshalb auszuschließen. Allenfalls beim Vorliegen schwerwiegender Gründe lasse sich für eine klar definierte Gruppe von Menschen eine Impfpflicht rechtfertigen - etwa für Mitarbeiter in ständigem Kontakt mit Hochrisikopatienten.
Impfzentren und zentrale Datenbank
Geimpft werden soll in "staatlich mandatierten Impfzentren" unabhängig vom Versichertenstatus. Um mögliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit weiter zu ermitteln, müssen den Experten zufolge die Impfungen bundesweit in einer zentralen Datenbank online erfasst werden. Die Daten könnten zur Gewährleistung des Datenschutzes pseudonomysiert werden.
Bund und Länder müssen aus Sicht der drei Gremien die Durchführung der Impfungen zeitnah vorbereiten und rechtliche Grundlagen für die Priorisierung schaffen. Darüber hinaus müsse die Bevölkerung über alle Aspekte der Impfung transparent und fortlaufend informiert werden.