EU verbietet Import von Rohstoffen aus Abholzungs-Gebieten

    Waren aus bestimmten Rohstoffen:EU verbietet Import aus Abholzungs-Gebieten

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    Für den Anbau von Kaffee, Kakao oder Soja werden häufig große Waldgebiete abgeholzt. Um dem zu entgegnen, plant die EU, den Import bestimmter Rohstoffe zu verbieten.

    Eine Kakaopflanze, aufgenommen am 22.07.2011 in Bahia (Brasilien)
    Schutz des Regenwaldes - EU verbietet Warenimport bei Abholzung (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf ein Gesetz zum Schutz des Amazonas und anderer Wälder geeinigt. Künftig soll der Import zahlreicher Produkte in die EU verboten werden, wenn dafür Wälder abgeholzt wurden, wie die beiden Institutionen in der Nacht zu Dienstag mitteilten.

    Die EU ist ein großer Verbraucher und Händler von Waren, die einen wesentlichen Teil zur Entwaldung beitragen - wie Rindfleisch, Kakao, Soja und Holz.

    Marian Jurecka, tschechischer Umweltminister

    Sein Land hat noch bis Jahresende den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern inne.

    Auch Waren mit weiterverarbeiteten Rohstoffen verboten

    Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt.
    Die Abgeordneten hätten in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Regeln zudem Kautschuk, Holzkohle und bedruckte Papierprodukte umfassen, wie das EU-Parlament mitteilte. In zwei Jahren soll überprüft werden, ob weitere Waren einbezogen werden müssen.

    Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen

    Bisher sei es völlig legal, den Amazonas-Regenwald abzuholzen, das Holz in der EU zu verkaufen und auf den frei gewordenen Flächen Rinder zu halten und die Steaks in europäischen Supermärkten anzubieten, kritisierte die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt. "Damit wird bald Schluss sein."
    Für den Kompromiss ist noch die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten notwendig. Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, für bestimmte Teile gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

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    Geldstrafen drohen

    Konkret müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abzugeben, dass auf dem EU-Markt verkauften Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Als Stichtag zur Abholzung gilt der 31. Dezember 2020. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.
    Der christdemokratische Verhandlungsführer des Parlaments, Christophe Hansen sprach von einem starken und ehrgeizigen Ergebnis. Auch die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini begrüßte die Einigung.
    Sie kritisierte jedoch, dass nicht noch mehr bewaldete Flächen als derzeit vorgesehen durch das Gesetz geschützt werden.
    Quelle: dpa

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