Der Mindestlohn steigt, Verträge im Internet werden leichter kündbar, kostenlose Corona-Tests sind für die meisten passé. Was sich im Juli ändert - ein Überblick.
Zum 1. Juli 2022 gibt es einige Änderungen, die sich vor allem ums Geld drehen. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Wegfall der EEG-Umlage
Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.
Ende der Corona-"Bürgertests"
Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle endet am 30. Juni. Gratis bleiben "Bürgertests" nur noch für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten.
- Corona-Bürgertests: Was sich jetzt ändert
Ab sofort sind Corona-Schnelltests nicht mehr für alle gratis. Wer künftig was dafür bezahlen muss und was für besonders gefährdete Menschen gilt: ZDFheute mit einem Überblick.
In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig: zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App.
Erklärung zur Grundsteuer
Sie muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster - mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert.
Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer.
Deutliche Erhöhung der Renten
Gute Nachrichten gibt es für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent.
Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. So erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen. Dass der Rentenanstieg so stark ausfällt wie schon lange nicht mehr, ist der guten Lohnentwicklung in Deutschland zu verdanken.
Pakete werden teurer
Das Verschicken von Paketen per DHL wird am 1. Juli teilweise teurer. So kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr.
Bei Sendungen ins Ausland ist das Bild gemischt: Teilweise bleiben die Gebühren konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA.
Verträge im Internet leichter kündigen
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf 10,45 Euro je Stunde von bisher 9,82 Euro. Das ist ein Zuwachs von gut sechs Prozent.
Weniger Hartz-IV-Sanktionen
Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte
Die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte wird am 1. Juli ausgeweitet. Dann sind zum Beispiel auch Supermärkte und Discounter davon betroffen, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.
Schwangerschaftstest auf Trisomie wird Kassenleistung
Die Krankenkassen bezahlen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21). Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über Kassenleistungen entscheidet. Demnach werden die Kosten in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung übernommen, bisher mussten diese privat getragen werden.