Der Käufer hätte sein Auto zurückgeben können - tat er aber nicht und bezahlte alle Raten ab. Stattdessen verlangte er Schadenersatz wegen Abgastrickserei. Zu Recht, so der BGH.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position von Diesel-Klägern, die ihr Auto per Ratenkauf finanziert haben. Ihnen kann auch dann Schadenersatz zustehen, wenn sie von einem Rückgaberecht im Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht haben, so ein Urteil des Gerichts (Az. VII ZR 389/21).
Im dem Fall hatte der Kläger Anfang 2017 einen gebrauchten Audi A6 gekauft und sich für eine Finanzierung über die Audi Bank entschieden. Ende 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf des Fahrzeugs an, weil die Wirkung des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert war. Sein Rückgaberecht nutzte er nicht. Stattdessen löste der Käufer das Darlehen vollständig ab und forderte Schadenersatz
Sein wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht sei trotzdem verletzt worden, argumentierte der BGH. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt von der vermutlich unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft.
Schaden entfällt nicht durch Rückgaberecht
Das Oberlandesgericht Celle hatte das in zweiter Instanz für widersprüchlich gehalten. Der Mann hätte das Auto schließlich nicht behalten müssen, er habe sich freiwillig dafür entschieden. Der BGH urteilte jetzt anders: Der Schaden entstehe beim Abschluss des Vertrags und entfalle nicht durch das Rückgaberecht.
Der Senatsvorsitzende Rüdiger Pamp sagte, es könne für den Käufer wirtschaftlich sinnvoller sein, auf Schadenersatz zu setzen. Nur weil jemand vom Rückgaberecht keinen Gebrauch mache, sei das noch keine Bestätigung des Kaufvertrags.
Darüber hinaus sein wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht sei trotzdem verletzt worden. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt von der vermutlich unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft, argumentierte der BGH.
Ob Audi haftet, ist noch offen
Ob der Kläger aber tatsächlich Geld bekommt, ist völlig offen. Sein Fall muss in Celle neu verhandelt werden. Denn die Richter des Oberlandesgerichts hatten sich wegen ihrer Einschätzung zum Rückgaberecht gar nicht mehr mit einer möglichen Haftung von Audi auseinandergesetzt. Vor dem BGH konnte diese Frage deshalb auch keine Rolle spielen.
Die Entscheidung zum sogenannten verbrieften Rückgaberecht ist auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragbar. Es hält Kunden die Möglichkeit offen, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen.
Die zentrale Frage aber, ob der VW-Tochterkonzern für Abgasmanipulationen an eigenen Motoren grundsätzlich haftet, blieb vorerst unbeantwortet.