Beim Auto-Leasing mit Kilometerabrechnung haben Verbraucher kein Recht, die Raten zurückzufordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Ein neues Auto ein paar Jahre fahren - und dann mit einem juristischen Kniff kostengünstig loswerden: Das klang für viele verlockend. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Musterfall, entschieden (Az. VIII ZR 36/20): Beim sogenannten Kilometer-Leasing haben Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsjoker nicht rechtens
Damit geht die Strategie einiger Anwälte nicht auf, Mandanten über einen "Widerrufsjoker" noch nach Jahren aus ihrem Leasingvertrag zu verhelfen. Dieser Kniff hätte es Kunden ermöglicht, das Auto erst ein paar Jahre zu fahren, um dann zu widerrufen und die Raten zurückzufordern.
Normalerweise endet die Frist für den Widerruf nach 14 Tagen. Wurde der Verbraucher aber nicht oder nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert, setzt sich die Frist nicht in Gang, der Vertrag kann quasi ewig widerrufen werden.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Kilometer-Leasing
Darauf setzte der Kläger vor dem BGH. Seine Klage richtete sich gegen die Leasinggesellschaft von Mercedes Benz - vergeblich. Beim zweiten Leasing-Modell, der Restwert-Garantie, ist unumstritten, dass ein Widerruf möglich ist.
-
-
- Daimler-Konzern trotzt der Corona-Pandemie
Daimler übertrifft die eigenen Erwartungen und meldet für 2020 teils bis zu 50 Prozent mehr Gewinn. Und das, obwohl der Umsatz zurückging.