Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der GDL hat das Arbeitsgericht Frankfurt über einen Eilantrag entschieden. Die Richter halten den Streik der Lokführer für legitim.
Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte.
Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden.
GDL-Chef Claus Weselsky sagte nach der Verkündung der Entscheidung bei ZDFheute live:
Weselsky will keine Hoffnungen wecken, dass der Streik vorzeitig beendet wird: "Wir brechen einen Streik ab, wenn wir ein verhandlungsfähiges Angebot bekommen und in Verhandlungen eintreten."
Weselsky: Beim Streik geht es nicht um mich
Er bedauere zwar, dass man streiken müsse, doch Mitleid sei das falsche Wort. "Wir wissen, dass viele Menschen betroffen sind, wir wissen aber auch, dass viele Alternativen greifen", sagte Weselsky. Die Fahrgäste hätten sich auf die Streiks eingestellt: "Es gibt auch andere Verkehrssysteme".
Weselsky wies auch den Vorwurf zurück, bei dem Streik würde es in erster Linie um seine Person gehen.
Hier sehen Sie das komplette Interview mit Claus Weselsky:
Bahn kündigt Berufung gegen Gerichtsentscheid an
Nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht will die Deutsche Bahn nun in der nächsten Instanz gegen den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vorgehen. Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen, teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit. Verhandelt wird dort voraussichtlich am Freitag.
"Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist", teilte die Sprecherin mit. "Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden."
ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann ordnet das Urteil des Amtgerichts juristisch ein:
Streik im Personenverkehr seit Donnerstagfrüh
Der Arbeitskampf im Personenverkehr hatte in der Nacht zum Donnerstag ungeachtet eines neuen Angebots der Bahn begonnen. Die Lokführergewerkschaft hatte dieses Angebot als "vergiftet" zurückgewiesen und dem Unternehmen vorgeworfen, die Gewerkschaft in ihrer Existenz gefährden zu wollen.
Worum es im Detail bei dem Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL geht:
Ersatzfahrplan laut Bahn stabil angelaufen
Den Fahrgästen der Bahn bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten. Der Ersatzfahrplan sei am Donnerstag stabil angelaufen, teilte die
Bahn mit. Das Unternehmen wollte erneut rund ein Viertel der Fernzüge fahren lassen.
Im Regional- und S-Bahnverkehr wird ein Grundangebot von 40 Prozent angestrebt. "Die Streikschwerpunkte liegen im Osten und in einigen Metropolregionen. Insbesondere hier kommt es zu stärkeren Einschränkungen."