Alle Schlecker-Filialen mussten 2012 geschlossen werden.
Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker könnte eine große Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters doch noch zum Erfolg führen.
BGH: Forderungen wurden vorschnell abgewiesen
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe urteilte, dass das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) dessen Forderungen vorschnell abgewiesen hatte. Nun muss dort alles noch einmal neu geprüft werden.
Damit zieht sich das Insolvenzverfahren zwar immer weiter in die Länge. Gleichzeitig besteht für die Gläubiger Hoffnung, dass es am Ende mehr Geld zu verteilen gibt.
212 Millionen Euro von Herstellern gefordert
Vor Gericht geht es um mindestens 212 Millionen Euro, die Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern einfordert.
Das Bundeskartellamt hatte gegen diese Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste.
Schlecker-Insolvenz im Januar 2012
Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiter - vor allem Frauen - verloren ihre Arbeit. Das Geld aus dieser und anderen Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen.
Quelle: dpa