Sie sind hier:

BGH-Entscheidung : Unterhalt: Auch Großeltern in der Pflicht

Datum:

Es sei schon eher die Ausnahme: In einem Fall aus Sachsen aber entschied der BGH, dass auch Großeltern für den Unterhalt von Enkeln herangezogen werden können.

Ein Schild vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Großeltern grundsätzlich auch unterhaltspflichtig: Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Quelle: Uli Deck/dpa

Geschiedene Väter oder Mütter mit wenig Geld müssen sich für den Kindesunterhalt nicht so stark verausgaben, wenn finanziell gut gestellte Großeltern vorhanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az. XII ZB 123/21).

Konkret geht es um einen Fall aus Sachsen: Zwei in Leipzig lebende Eltern zweier Kinder hatten sich scheiden lassen. Der Mann verfügt über ein Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro. Er zahlte an die teilzeitbeschäftigte Mutter monatlich 100 Euro Kindesunterhalt.

Für den restlichen Unterhalt kam für den Zeitraum Juni 2016 bis Dezember 2017 zunächst die Unterhaltsvorschusskasse auf. Sie nahm den Vater schließlich in Regress und verlangte für den vom Staat geleisteten Unterhalt 758,29 Euro. Der Mann weigerte sich - und verwies dabei auf seine Eltern, die monatliche Nettoeinkünfte von fast 3.500 Euro und gut 2.200 Euro hatten.

"Andere unterhaltspflichtige Verwandte" - also auch Großeltern

Hintergrund: Unterhaltspflichtigen steht eine angemessene Summe für den eigenen Unterhalt zu, die sie nicht antasten müssen - damals 1.300 Euro, heute 1.400 Euro. Eltern minderjähriger Kinder müssen sich allerdings stärker belasten - bei ihnen liegt der sogenannte notwendige Selbstbehalt bei derzeit 1.160 Euro (damals 1.080 Euro). Allerdings macht das Gesetz davon eine Ausnahme, "wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist".

Laut BGH sind damit auch die Großeltern gemeint. Als Verwandte in gerader Linie sind sie ihren Enkeln grundsätzlich ebenfalls unterhaltspflichtig - zuerst sind aber die Eltern gefordert. Die obersten Familienrichterinnen und -richter entschieden, dass im konkreten Fall zumindest der Großvater "ohne weiteres leistungsfähig" gewesen sei. In solch einem Fall stehe ihm der höhere sogenannte angemessene Unterhalt von damals 1.300 Euro zu. Damit muss der Vater kein Extra-Geld nachzahlen.

Richter sprechen von Ausnahme

Die Richter meinen, es bleibe trotzdem "gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt". Zum einen habe der Staat - anders als bei den Eltern - hier keine Handhabe, das Geld aktiv einzutreiben.

Außerdem dürften Großeltern deutlich größere Summen für sich behalten (derzeit 2.000 Euro plus die Hälfte des darüber liegenden Einkommens). Und der Vater müsse darüber hinaus beweisen können, dass andere leistungsfähige Verwandte vorhanden sind.

ZDFheute Update

Nachrichten | In eigener Sache - Jetzt das ZDFheute Update abonnieren 

Starten Sie gut informiert in den Tag oder Feierabend. Verpassen Sie nichts mit unserem kompakten Nachrichtenüberblick am Morgen und Abend. Jetzt bequem und kostenlos abonnieren.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.