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Shopping, Tourismus, Studium : Was der Brexit-Deal für Verbraucher bedeutet

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Ab Januar wird sich durch den Brexit-Deal für Verbraucher manches ändern. In welchen Bereichen könnten Kosten steigen und wo bleibt alles beim Alten? Erste Details im Überblick.

"Das Gefühl der Erleichterung ist sehr real und willkommen, aber nur in dem Sinne, dass man aufhört, mit dem Kopf gegen die Wand zu schlagen", kommentierte der britische "Independent" die Einigung beim Brexit-Vertrag am Donnerstag.

In London soll das Vertragswerk am 30. Dezember durchs Parlament, auf EU-Seite wird es vor dem Jahreswechsel keine Ratifizierung mehr geben. Dennoch wollen beide Seiten ihn ab dem 1. Januar anwenden.

Das Dokument umfasst 1246 Seiten und wird die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien neu strukturieren. Neben Wirtschaft und Gesetzgebung sind auch viele Verbraucherthemen betroffen. Welche Folgen diese neuen Bestimmungen für deutsche Verbraucher haben, wird sich erst noch klären. Hier ein Überblick zu den bereits bekannten Auswirkungen:

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Einkaufen und anderer Warenverkehr

Freunde des umfangreichen Insel-Shoppings können zumindest teilweise aufatmen. Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU wird es mit dem neuen Vertrag nicht geben.

Teurer kann die Einfuhr von Waren dennoch werden: Ab dem 1. Januar ist Großbritannien sogenanntes Drittland und damit kann über einem bestimmten Warenwert die Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Der Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird nicht mehr so reibungslos ablaufen können, wie wenn wir gemeinsam dem Binnenmarkt und der Zollunion angehören.
David McAllister, Brexit-Beauftragter des EU-Parlaments

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Reisen und Auswandern

Der offensichtlichste Punkt ist, dass ab Januar EU-Bürger bei der Einreise in Großbritannien einen gültigen Pass vorlegen müssen. Ein Visum ist in den meisten Fällen nicht nötig, sofern der Aufenthalt in Großbritannien nicht länger als sechs Monate dauert. Das umfasst sowohl Touristen wie auch Studierende.

Für Geschäftsreisen existieren unterschiedliche Regelungen, die wie die restlichen Visa-Vorschriften auf der Webseite der britischen Regierung eingesehen werden können. Zusätzliche Kosten für oft EU-weit geltende Versicherungen bei Krankheit oder Reiserücktritt könnten anfallen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Großbritannien ist mit dem Austritt ebenfalls Geschichte. Künftig müssen EU-Migranten nach Großbritannien eine Arbeitsplatzzusage und rund 28.000 Euro Bruttojahreseinkommen vorweisen. Bei besonders gefragten Jobs liegt die Schwelle niedriger.

Studieren in Großbritannien

Das Erasmus-Programm ermöglicht es Studierenden aus der EU, an eine Universität im Ausland zu gehen. 2019 machten rund 940.000 Menschen davon Gebrauch. Dafür stellte die EU 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Großbritannien wird diesem Programm zukünftig nicht mehr angehören. Für die derzeit knapp 150.000 an britischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden aus EU-Staaten dürfte der Auslandsaufenthalt an Universitäten im Vereinigten Königreich deshalb teurer und schwieriger werden.

Roaming-Gebühren

Seit Mitte 2017 gibt es in der gesamten EU keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr. Für das Telefonieren im Ausland gelten seitdem zentral festgelegte Maximalkosten. Verschiedene Mobilfunkanbieter haben laut Nachrichtenagentur dpa bereits angekündigt, Großbritannien weiterhin innerhalb der EU-Tarife zu belassen, wie es mit der Schweiz teilweise schon gemacht wird. Diese Regelung ist zwar kein Bestandteil des eigentlichen Brexit-Deals, wird Verbraucher aber dennoch freuen.

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Reaktionen aus der Wirtschaft - Brexit-Deal: Erste Erleichterung und Sorgen 

Das Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien steht, die Wirtschaft atmet auf. Doch es ist zu erwarten, dass es gleich zu Beginn zu Verstößen gegen den Deal kommen wird.

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