In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht die 2G-Pflicht für Einkaufsläden gekippt. Steht die erst kürzlich beschlossene Regel jetzt bundesweit vor dem Aus?
Lange Schlangen vor den Läden, zusätzlicher Personalaufwand für die Corona-Kontrollen und weniger Kunden - mitten im Weihnachtsgeschäft belastet die 2G-Pflicht für Geschäfte nicht nur Ungeimpfte, die keinen Zutritt mehr haben, sondern auch die Einzelhändler. In vielen Bundesländern wehren sie sich mit Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Zugangsbeschränkung zu ihren Läden.
OVG kippt 2G-Regel in Niedersachsen
In Niedersachsen hatte der Antrag einer Händlerin nun Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht keine ausreichenden Belege dafür, dass Menschen sich in Geschäften mit dem Coronavirus infizieren. Eine FFP2-Maskenpflicht könne das Infektionsrisiko ausreichend reduzieren. Die Beschränkung für Ungeimpfte und die Belastungen für die Händler durch die 2G-Regelung seien deswegen unangemessen.
Die 2G-Regelung im Einzelhandel ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für Niedersachsen gekippt worden.
Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, warum nach der niedersächsischen Vorschrift beispielsweise Blumengeschäfte oder manche Elektronik-Fachläden von der 2G-Pflicht ausgenommen seien, Baumärkte hingegen nicht. Das Gericht setzte die Regelung daher außer Kraft.
Viele Klagen gegen 2G laufen
Die Entscheidung des OVG Lüneburg gilt nur für Niedersachsen – nicht aber die sehr grundsätzlichen Argumente der Richter. Sie könnten auch oberste Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern überzeugen.
In ganz Deutschland werden diese in den kommenden Wochen Eilentscheidungen zu 2G im Einzelhandel treffen. Allein die Kaufhaus-Kette Woolworth klagt nach Auskunft eines Unternehmenssprechers in Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind laut einem Sprecher sechs Verfahren gegen die 2G-Pflicht in Geschäften anhängig.
OVG Schleswig bestätigt 2G-Pflicht
Ob die Regelung auch anderswo gekippt wird, ist aber keineswegs sicher. Erst vor wenigen Tagen bestätigte das OVG Schleswig für Schleswig-Holstein die 2G-Pflicht für Geschäfte. Auch hier hatte Woolworth einen Eilantrag gestellt, der abgelehnt wurde.
Rechtlich bleibt umstritten, ob ausreichend Erkenntnisse über das Infektionsrisiko in Geschäften vorliegen, um ein Zutrittsverbot für Ungeimpfte zu rechtfertigen. Auch den Einfluss der Omikron-Variante haben das Gericht in Schleswig-Holstein und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht völlig unterschiedlich bewertet.
Während die Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein mitteilten, angesichts von Virusmutationen bestehe kein Zweifel, "dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken", macht für das niedersächsische Gericht Omikron keinen wesentlichen Unterschied aus.
Verfassungsgericht räumt Politik Spielraum ein
Wie geht man rechtlich damit um, dass in der Pandemie wissenschaftliche Erkenntnisse über Infektionsrisiken und die Effektivität von Maßnahmen teilweise noch nicht vorliegen? Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende November die Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperrungen und Schulschließungen, die im Frühjahr 2021 galten, bestätigt und betont, der Politik stehe ein weiter Spielraum zu, um einzuschätzen, welche Infektionsschutzmaßnahmen wirksam und erforderlich sind.
Wo dieser Spielraum aber endet und wann Corona-Beschränkungen zu stark in Grundrechte eingreifen, müssen Gerichte für jede Regelung neu bewerten. Ob eine Infektionsschutzmaßnahme verhältnismäßig ist, also einerseits effektiv dem Gesundheitsschutz dient und andererseits Freiheiten der Bürger nicht übermäßig einschränkt - das sind Abwägungsentscheidungen. Gerichte treffen diese Entscheidungen jeweils unabhängig und können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.
OVG-Eilbeschlüsse unanfechtbar
Schon in der Vergangenheit haben Verwaltungsgerichte Corona-Maßnahmen unterschiedlich beurteilt und teilweise für unzulässig erklärt. Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht ist bei Eilanträgen, wie sie gegen die aktuellen Auflagen meistens gestellt werden, nicht möglich - die Eilbeschlüsse der Oberverwaltungsgerichte in den Bundesländern sind unanfechtbar.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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