"Click & Meet" und verschiedene Inzidenz-Grenzen: Die Öffnungsschritte des Bund-Länder-Gipfels sind nicht unkompliziert. Ein Überblick über die Regeln für den Einzelhandel.
Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte
Für Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte gilt: Sie zählen laut der Beschlüsse des Corona-Gipfels künftig in allen Bundesländern zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs - so wie bislang etwa Bäcker, Drogerien oder Supermärkte.
Das heißt, sie können - entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt - je zehn Quadratmetern Verkaufsfläche eine Kundin oder einen Kunden hineinlassen.
- Das gilt für die ersten 800 Quadratmeter.
Ist der Laden größer, darf ab der 800-Quadratmeter-Schwelle dann für alle weiteren 20 Quadratmeter ein Kunde oder eine Kundin hinzukommen.
Für Öffnungen ist 50er-Inzidenz entscheidend
Für den übrigen Einzelhandel - von Modegeschäften über Spielzeughändler bis hin zu Elektronikmärkten oder Möbelhäusern - spielen die Inzidenzwerte vor Ort eine besondere Rolle, also wie hoch der Sieben-Tages-Wert bei den Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt.
- Laut Beschluss können die Bundesländer "landesweit oder regional" Öffnungen ermöglichen, wenn die Inzidenz stabil bei unter 50 liegt.
Das ist derzeit bereits in dutzenden der insgesamt 294 Landkreise in Deutschland der Fall. Welche Daten für die Corona-Maßnahmen vor Ort den Ausschlag geben, ist dabei von Land zu Land verschieden. Auch wie die Öffnungsschritte konkret ausfallen muss noch in die jeweiligen Landesverordnungen gegossen werden.
Denn die Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen liegt bei den Ländern, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärt. Fest steht allerdings bereits: Wenn die Inzidenzwerte steigen, werden die Zügel wieder angezogen.
- Shutdown wird verlängert - mit Lockerungen
Der Shutdown bleibt uns bis 28. März erhalten, haben Bund und Länder beschlossen. Aber er bekommt Löcher. Und je nach Inzidenz gibt es weitere Lockerungen - oder eine Notbremse.
- Klettert der Wert in dem entsprechenden Land oder der Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, gelten laut Bund-Länder-Beschluss "ab dem zweiten darauffolgenden Werktag" wieder strengere Regeln.
Corona trifft die Wirtschaft hart - besonders der Einzelhandel leidet unter dem Shutdown: Viele Händler stehen vor dem Existenz-Aus. Denn wenn konkrete Öffnungsperspektiven fehlen, wird der Blick in die Zukunft ungewiss - und der Ruf nach Lockerungen …
"Click and Meet" soll als neues Konzept greifen
- Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, darf der Einzelhandel nur für diejenigen öffnen, die sich vorher einen Termin gebucht haben.
Dieses "Click and Meet" genannte Konzept sieht vor, dass je 40 Quadratmetern Verkaufsfläche ein Kunde für dieses Terminshopping in den Laden darf. Voraussetzung: der Zeitraum ist begrenzt und der Besuch wird für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung dokumentiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant ist "Click and Meet" vor allem, wenn sie Bedarf an Beratung haben.
Denn beim bisherigen "Click and Collect", also dem Abholen vorher bestellter Ware, ist das nicht erlaubt. Für das Buchen der Termine empfiehlt es sich, auf der Internetseite des Einzelhändlers nachzuschauen, eine E-Mail zu schreiben oder dort anzurufen.
Der Handelsverband HDE kritisiert indes, dass "Click and Meet" die meisten Händler wirtschaftlich nicht retten könne - denn Personal- und Betriebskosten seien hierbei oft höher als die Umsätze.