Restaurants und Friseursalons sind geschlossen und die Kassen leer. Staatliche Hilfe bekommt aber nur, wer Verluste nachweisen kann. Anders als von der Regierung versprochen.
Der Ärger und die Enttäuschung sind groß. Im Zuge der Corona-Krise versprachen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Unternehmen großzügig zu unterstützen. Nun wurde die Überbrückungshilfe II um einen wichtigen Unterpunkt erweitert, der die Zahlungen an Unternehmen beeinträchtigen kann.
Es dürfen demnach nur ungedeckte Fixkosten von staatlicher Hand übernommen werden. Das heißt, ein Unternehmen muss Verlust machen, um die Überbrückungshilfe zu erhalten. Wirtschaftswissenschaftler Thiess Büttner kritisiert, dass Unternehmen sich bereits auf die Zahlungen eingestellt hätten und die Änderung deshalb besonders unangenehm sei:
Mehr Arbeit für Steuerberaterinnen und Steuerberater
Anträge auf staatlich Hilfe für Unternehmen werden von Steuerberater*innen bearbeitet. "Die Kanzleien arbeiten bereits seit Beginn der Pandemie weit oberhalb ihrer Belastungsgrenzen“, erklärt Torsten Lüth vom Deutschen Steuerberaterverband. Die Änderungen der Bedingungen bedeuteten für sie noch mehr Arbeit. Grund dafür ist, dass nun "auch europäische Beihilferegeln zu berücksichtigen sind“.
Aus Berlin heißt es, dass die Beihilferegeln für die Anpassung des Hilfspakets verantwortlich seien. Demnach dürften Unternehmen von Staaten nicht ohne Weiteres finanzielle Hilfe bekommen, erklärt Büttner. Das werde intensiv überwacht und zwinge die Bundesregierung zur Einhaltung.
Wegen der Corona-Krise ist 2020 das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um fünf Prozent zurückgegangen. Das ist etwas weniger als in der Finanzkrise.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager hatte bereits im Oktober verkündet, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, "einen Beitrag zu den nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen zu leisten".
Und doch wurde die Bedingung erst Anfang Dezember in den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe II aufgenommen und vorab auch nicht klar kommuniziert. Büttner hält es für sehr problematisch, dass Hilfen angekündigt wurden, die dann nicht gekommen sind.
Finanzielle Hilfe verspricht der Staat Unternehmen, die durch den Teil-Shutdown Umsatzeinbußen haben – und plant 30 Milliarden Euro ein. Doch das Geld lässt auf sich warten.
Kleine und mittlere Unternehmen trifft es besonders
Gerade das Restaurant und der Friseursalon von nebenan sind betroffen. Branchen, die normalerweise kein konjunkturelles Auf und Ab erleben, weil sie nah dran sind am Kunden und Konsum.
Welche Folgen der Shutdown für den Einzelhandel haben wird, ist noch unklar. Finanzminister Scholz verspricht weiterhin Staatshilfen. Die werde es so lange wie nötig geben.
"Diese kleine Unternehmen haben sich kein Sicherheitspolster zugelegt, um Krisen abzuwettern", und brauchen deshalb Unterstützung durch Finanzhilfen, so Büttner. Diese Menschen seien nicht nur darauf angewiesen, dass Hilfen kommen, sondern auch darauf, dass staatliche Ankündigungen tatsächlichen gelten. Ansonsten steigt die Unsicherheit weiter.
Auswirkungen auf bereits gestellte Anträge
Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Anträge, die vor dem 5. Dezember gestellt wurden, nicht korrigiert werden, weil erst danach bekannt wurde, dass die Bedingungen gemäß der europäischen Beihilferegeln nicht erfüllt waren. Die Korrektur erfolgt dann in der Schlussabrechnung. Praktisch heißt das, dass ein zusätzlicher Prüfungsaufwand erst später auf die Steuerberater*innen zukommt. Dadurch bestehe aber Erklärungsbedarf gegenüber den Mandant*innen:
Drei Viertel der Unternehmer im deutschen Gastgewerbe bangen im Shutdown um ihre Existenz. Jeder Vierte denkt darüber nach, den Betrieb aufzugeben, zeigt eine Blitzumfrage.