Seit drei Wochen sind Firmen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. Eine ZDFheute-Umfrage zeigt, dass die Behörden aber unterschiedlich häufig kontrollieren.
Unternehmen müssen ihre Beschäftigten seit dem 27. Januar 2021 von zu Hause aus arbeiten lassen - sofern sich die Tätigkeiten dazu eignen. So schreibt es die Corona-Arbeitsschutzverordnung verbindlich vor. Ob sich eine Tätigkeit für das Homeoffice eignet, entscheidet aber erst mal der Arbeitgeber.
Bußgeld bei Homeoffice-Verstoß bis 30.000 Euro möglich
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überprüfen, ob die Unternehmen sich an die Homeoffice-Vorschriften halten - also zum Beispiel die Gewerbeaufsicht oder die Regierungspräsidien. Werden dabei Verstöße festgestellt, können die Behörden zur Einhaltung der Regeln auffordern.
Im Einzelfall kann auch eine behördliche Anordnung erlassen werden, mit der Unternehmen zum Homeoffice gezwungen werden. Verstoßen Arbeitgeber schließlich gegen die Anordnung, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Viele Kontrollen in Hamburg und Berlin
Eine ZDFheute-Umfrage in allen 16 Bundesländern zeigt, dass die Behörden unterschiedlich oft kontrollieren. In Hamburg etwa wurden schon in der ersten Woche 271 Betriebe kontrolliert, dabei wurden 17 Verstöße festgestellt.
Auch in Berlin (200 Kontrollen, drei Verstöße), Sachsen-Anhalt (145 Kontrollen, null Verstöße), in Niedersachsen (135 Kontrollen, zehn Verstöße) und in Thüringen (90 Kontrollen, neun Verstöße) fanden seit Inkrafttreten der Verordnung vergleichsweise viele Überprüfungen statt.
In anderen Bundesländern hingegen gab es eine eher überschaubare Zahl von Kontrollen, etwa in Mecklenburg-Vorpommern (65 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen), in Sachsen (53 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen) oder Schleswig-Holstein (50 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen).
Bisher keine Bußgelder gegen Arbeitgeber verhängt
Ein Bußgeld wurde bislang in keinem Bundesland verhängt. Das ist insoweit nicht verwunderlich, als den Unternehmen erst einmal Zeit gegeben wird, den Anordnungen der Behörden nachzukommen, bevor als letztes Mittel ein Bußgeld fällig wird.
Auch sei es kein Indiz für eine mangelhafte Aufsicht, dass es bei einer vergleichsweise hohen Zahl von Mängeln nur wenige Anordnungen gibt, sagte eine Sprecherin des sächsischen Arbeitsministeriums. Es sei "weder erforderlich noch angemessen, einem Arbeitgeber, der auf entsprechende Mängel hingewiesen wird und diesen zeitnah abhilft, die Mängelabstellung in Form einer (gebührenpflichtigen) Anordnung aufzuerlegen."
Betriebe im Saarland und in Brandenburg auffällig
Besonders viele Verstöße wurden anteilig im Saarland und in Brandenburg gefunden: Bei 29 Kontrollen wurden im Saarland 14 Verstöße festgestellt, also in rund 48 Prozent der Fälle. In Brandenburg fanden die Behörden bei fünf bisher abgeschlossenen Vorgängen drei Verstöße, das entspricht 60 Prozent.
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In Bremen gab es bislang keine einzige Kontrolle; Beschwerden seien in Gesprächen gelöst worden, sagte ein Sprecher der Gesundheitssenatorin.
[Anmerkung der Redaktion: Das Bundesland Bremen hat am 19.Februar neue Zahlen nachgeliefert: Demnach fanden inzwischen 37 Kontrollen statt, es wurden dabei keine Verstöße festgestellt.]
In Baden-Württemberg konnten die Zahlen nur von 13 der 43 Gewerbeaufsichtsämter erhoben werden. Danach gab es rund 37 Kontrollen mit vier festgestellten Verstößen. Das Wirtschaftsministerium in Stuttgart kündigte Mittwoch eine mehrwöchige Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht an.
Weniger Menschen als letzten April im Homeoffice
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz konnten oder wollten keine detaillierten Angaben machen. Das Arbeitsministerium in Bayern teilte allerdings mit, man habe "durchwegs" feststellen können, dass die Regeln "gut angenommen wurden". Mehrere Bundesländer wollen die Zahlen erst nach Abschluss der laufenden Überprüfungsverfahren auswerten, wie zum Beispiel Hessen.
Eine Umfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte ergeben, dass im Januar 24 Prozent der Erwerbstätigen vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Damit stieg der Wert seit November 2020 (14 Prozent) und Dezember 2020 (17 Prozent) wieder an. Der Anteil von 27 Prozent, der im vergangenen April im Homeoffice blieb, ist aber noch nicht erreicht.
Hinweis: Die erhobenen Zahlen beziehen sich nicht in allen Fällen auf den exakt gleichen Zeitraum. Eine Vergleichbarkeit ist deshalb nicht uneingeschränkt gegeben.
Christian Deker ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Dem Autor bei Twitter folgen: @christiandeker
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