Ein Zahnarzt fordert von seinen Angestellten die Impfung; ein Dachdeckerbetrieb will sie verbieten. Was kann der Chef verlangen?
Grundsätzlich gilt: Gesundheitsvorsorge ist Privatsache, Impfen also auch. Gänzlich unberechtigt wäre deshalb die Forderung eines Arbeitgebers, seine Beschäftigten sollten wegen der Nebenwirkungen auf die Corona-Impfung verzichten. Der Chef kann auch nicht ohne weiteres eine Impfung verlangen. Anders verhält es sich, wenn man mit dem Verzicht auf Impfung möglicherweise andere Menschen am Arbeitsplatz gefährdet.
Impfpflicht bei Masern…
Beispiel Masern: Hier gibt es eine gesetzliche Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und bestimmte Gesundheitsberufe. Der entscheidende Punkt dabei: Wer gegen Masern geimpft ist, kann – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – das Virus nicht mehr verbreiten.
… aber (noch) nicht bei Corona
Und hier liegt der wesentliche Unterschied zu Covid-19: Die Corona-Impfung schützt zwar vor der Erkrankung. Ob sie aber auch verhindert, dass der Geimpfte das Virus aufnimmt und weitergibt, ist noch unklar. Es ist also nach derzeitigem Wissensstand denkbar, dass Geimpfte sich infizieren, ohne es zu merken - und dass sie dann andere anstecken.
Ergebnisse nicht vor Februar
Bei der Zulassung der Impfstoffe hat man nur untersucht, ob sie vor der Erkrankung schützen und welche Nebenwirkungen sie haben können. Ob sie auch zur sogenannten "sterilen Immunität" führen, mit der der Geimpfte keine Gefahr mehr für seine Umgebung sein könnte - das wird zur Zeit noch erforscht. Biontech-Chef Ugur Sahin und das Robert-Koch-Institut rechnen mit verlässlichen Ergebnissen frühestens im Februar.
Damit haben auch Forderungen von Arbeitgebern in Gesundheitsberufen, ihre Beschäftigen sollten sich Impfen lassen, im Moment noch keine Berechtigung. Das könnte sich ändern, sobald es allgemein anerkannte wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die zeigen, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind.
Impfpflicht in Zukunft denkbar
In diesem Fall wäre die Impfung nicht mehr nur Privatsache. Es ginge auch darum, Patienten in Arztpraxen und Kliniken vor einer Ansteckung durch die Beschäftigten zu schützen. Wer sich nicht impfen lässt, obwohl es ihm gesundheitlich zumutbar wäre, könnte dann z.B. in einem großen Krankenhaus in einen weniger riskanten Bereich versetzt werden.
Wenn solche Alternativen nicht zur Verfügung stehen und die Infektionsgefahr bei der Arbeit nicht anders kontrolliert werden kann (z.B. durch Schutzkleidung und regelmäßige Tests), müssten Impf-Verweigerer auch mit einer Kündigung rechnen. Arbeitgeber könnten die Impfung dann zur Einstellungsvoraussetzung machen.
- Spahn: "Es wird keine Impfpflicht geben"
Der Vorschlag von Markus Söder, eine Impfpflicht für Pflegekräfte einzuführen, stößt auf breite Ablehnung. Auch Gesundheitsminister Spahn hat sich erneut klar dagegen positioniert.