Während die Corona-Pandemie die Arbeitslosenzahlen nur vergleichsweise moderat ansteigen lässt, sind Minijobber*innen härter betroffen. Student Iven erzählt.
Iven ist Maschinenbaustudent. Um sein Studium zu finanzieren, arbeitet er als Minijobber. Doch seinen ersten Job verlor er schon im Frühjahr, beim ersten Shutdown.
"Erst einmal hab ich kein Einkommen mehr, um meine Miete zu bezahlen, dann habe ich auch keine sonstigen Absicherungen vom Staat her. Und das ist schon schwierig, weil es gibt keine Unterstützung, außer wenn man komplett am Existenzminimum lebt", sagt er.
Shutdown Light: Minijober*innen in Not
Dann hatte er Glück: Im Sommer fand er einen neuen Minijob in einer Weinbar im rheinhessischen Alzey. Dort gibt es Arbeit für zwei Festangestellte und elf Minijobber*innen. Eigentlich - denn Ende Oktober kam der zweite Shutdown.
Die Zulassung eines möglichen Corona-Impfstoffs läuft in Deutschland auf Hochtouren. Doch bevor der Impf-Marathon beginnen kann, müssen letzte Fragen beantwortet werden: wie genau wirkt die Impfung? Sind Nebenwirkungen zu erwarten?
Barbetreiber Thomas Heinicke ist konsterniert: "Das Schlimmste ist, dass man nichts planen kann. Also, dass man einfach nicht sagen kann: So, ich helfe euch jetzt für vier Wochen und dann können wir weitermachen."
Kein Kurzarbeitergeld für Minijobber*innen
Während des jetzigen "Shutdown light" darf Heinicke seinen Wein nur noch zum Verkauf anbieten. Dafür hat er das Restaurant zu einer Präsentationsfläche umfunktioniert. Das bedeutet: weniger Arbeit - die eine der Festangestellten schafft. Die andere ist in Kurzarbeit, und für sie bekommt Heinicke Geld vom Staat.
Für die Minijobber*innen dagegen gibt es nichts. Warum eigentlich ist das so, fragte WISO das Bundesarbeitsministerium. Die Antwort: "Dem Erhalt von Kurzarbeitergeld muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorausgehen. Wenn keine vorrangigen Hilfen greifen, sichert die Grundsicherung für Arbeitssuchende den Lebensunterhalt."
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Hartz IV oder Bafög
Auf gut deutsch: Hartz IV. Oder - wie im Fall des Studenten Iven - Bafög oder Kredite. Oder aber: der Arbeitgeber zahlt den Lohn einfach weiter, wenn er denn kann: "Das könnten wir uns leisten, wenn die versprochenen Hilfen kämen."
"Denn sonst müssten wir ja allen kündigen und das wäre schade, denn man ist ja heute froh, wenn man gute Mitarbeiter hat", fährt er fort.
Für den November hatte er mit seinen Minijobber*innen erst einmal vereinbart, die Verträge ruhen zu lassen. Ohne Lohn. Für Dezember möchte er die Verträge fortführen und wieder Lohn zahlen. Voraussetzung: die zugesagten Hilfen kommen endlich.
Angesichts steigender Corona-Infektionen plädiert die Bundesregierung für ein Überdenken der vorgesehenen Lockerungen an Weihnachten und Silvester. Mit den bisherigen Maßnahmen komme das Land nicht durch den Winter.
Dass die Minijobber*innen keine staatlichen Hilfen erhalten, findet der Gastronom nicht fair. Zwar zahlten diese keine Sozialabgaben, er als Chef aber schon: 30 Prozent von ihrem Lohn. So bleibt allen das Prinzip Hoffnung: Der Wirt wartet auf die zugesagten Hilfen und alle warten darauf, dass die Weinbar bald wieder öffnen darf.
- Corona-Hilfen kommen offenbar erst im Januar
Die Corona-Hilfen von November sollen einem Zeitungsbericht zufolge erst im Januar 2021 ausgezahlt werden. Die Dehoga warnt jetzt vor drohenden Insolvenzen in der Branche.