Nicht jeder hält Covid-19 für real oder gar eine Pandemie. Zweifel an oder Protest gegen Corona-Maßnahmen deckt die Meinungsfreiheit - in der Freizeit. Aber wie ist das im Job?
Basketballer Joshiko Saibou wurde gefeuert. Von seinem Club, den "Baskets Bonn". Der Grund: Auf der großen Corona-Demo kürzlich in Berlin hatte sich Saibou ohne Maske öffentlich gezeigt. Für seinen bisherigen Arbeitgeber ein "Verstoß gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrages" als Profisportler.
Verstoß gegen Hygiene-Regeln: Darf der Arbeitgeber kündigen?
Kann einem in Corona-Zeiten also einfach gekündigt werden, weil man Hygiene- und Abstandsregeln ablehnt oder ignoriert? Und was darf der Arbeitgeber da eigentlich an Vorgaben machen? Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, holt dazu etwas weiter aus: Jeder Arbeitgeber habe ein sogenanntes Direktionsrecht.
Soweit nicht durch Gesetze, Tarif- oder Arbeitsvertrag schon vorgegeben, dürfe ein Arbeitgeber laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung die Arbeitsausführung festlegen. "Ihr Arbeitgeber darf Ihnen zum Beispiel den Ort und die Zeit ihrer Leistungserfüllung vorgeben. Er darf ihnen aber auch vorschreiben, wo und wie Sie im Unternehmen zu parken haben oder wo ein Rauchverbot besteht."
Auf einer Corona-Demonstration in Berlin wurde massiv gegen die Hygiene-Regeln verstoßen. Die Politik diskutiert nun über die Folgen solcher Missachtungen und über das Versammlungsrecht.
Die Vorschrift, wo und wann ein Arbeitnehmer nun etwa eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen habe, liege auch im Ermessen des Arbeitgebers.
"Wenn ein Lkw-Fahrer zum Beispiel fürs Entladen die Kabine verlässt, und dabei mit anderen in Kontakt kommt, ist eine Mund-Nasen-Maske sicher zumutbar, aber nicht unbedingt, dass er sie auch allein in der Fahrzeugkabine immer tragen müsste", erklärt von Chrzanowski.
Stetiges Kritisieren kann Arbeitsverstoß sein
Aber was passiert nun, wenn sich ein Arbeitnehmer auf der Arbeit einmal kritisch oder negativ über eine solche Vorgabe äußert? Wie immer, so der Fachanwalt, müsse man den Einzelfall betrachten. "Stetiges Rumkritisieren kann natürlich auch den Betriebsfrieden stören, also zu Unruhe im Unternehmen führen. Das kann dann durchaus ein eigener Verstoß sein."
Und wenn etwa ein Mitarbeiter eines Gesundheitsunternehmens die Corona-Schutzmaßnahmen ignoriere, dann könne das geschäftsschädigend sein. "Man muss also stets schauen: Um welchen Arbeitgeber handelt es sich und in welcher Position ist da der Beschäftigte?" Und genau das täten dann auch die Arbeitsgerichte.
Nordrhein-Westfalen plant, die Maskenpflicht künftig konsequenter durchzusetzen. Wer im Nahverkehr ohne Maske erwischt wird, soll ab Mitte nächster Woche ohne Vorwarnung 150 Euro Bußgeld zahlen.
Darf der Arbeitgeber das Freizeit-Verhalten bestimmen?
Und wie ist es mit dem Freizeitverhalten eines Beschäftigten? Der Arbeitsrecht-Experte bringt ein Beispiel, wo die Grenzen des Freizeitverhaltens lägen. So habe sich vor zwei Jahren etwa der Mitarbeiter eines städtischen Verkehrsbetriebs - mit Foto in Dienstuniform - auf einer Social-Media-Plattform klar rassistisch geäußert. "Darunter leidet dann natürlich auch das Ansehen des Arbeitgebers, ihm wurde daraufhin fristlos gekündigt."
Obwohl der Arbeitnehmer die Leistungserfüllung nur während der Arbeitszeit schulde, sei es eben etwas anderes, wenn sein Freizeitverhalten auf den Arbeitgeber negativ zurückfalle.
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Erst Ermahnung, dann Abmahnung und Kündigung
Aber was wäre, wenn jetzt jemand im Job das Tragen einer Maske für unnötig halte, sich so äußere und sie auch nicht trage? "Wenn ein Arbeitnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, dann wird er im Regelfall immer erst mal ermahnt. Die Ermahnung hat also eine Hinweisfunktion, sie soll das Fehlverhalten aufzeigen und das richtige Verhalten zeigen", so der Fachanwalt.
Danach stehe die Abmahnung: "Die hat dann eine Drohfunktion, nämlich zu signalisieren, im Wiederholungsfall droht die Kündigung." Danach stünden die Kündigung oder die außerordentliche Kündigung."
Im Fall Saibou betont denn auch der Ex-Arbeitgeber: Nicht wegen seiner Meinung zu Corona, sondern wegen Verletzung seiner vertraglichen Sorgfaltspflicht gegenüber sich und seinem Körper habe man dem Profi gekündigt. Gespräche dazu habe es schon davor gegeben. Ganz offenbar ohne Verhaltensänderung.
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