Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Das war Steuerhinterziehung, bestätigt nun der BGH.
Das bundesweit erste Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft.
Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. (Az. 1 StR 519/20)
Cum-Ex-Deals über Jahre hinweg
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.
Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Im März 2020 hatte das Landgericht Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess zwei britische Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt und die Einziehung von Millionenbeträgen angeordnet. Die Angeklagten und die Warburg Bank hatten dagegen Revision am BGH eingelegt, die nun erfolglos blieb.