Energiekrise: Welche Härtefall-Pläne Bund und Länder haben

    Energiekrise:Welche Härtefall-Pläne Bund und Länder haben

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    Die Belastungen durch die Energiekrise sind hoch. Bund und Länder wollen bei Härtefällen dafür sorgen, dass etwa Mietern oder Kleinunternehmen zusätzlich geholfen wird. Die Pläne.

    Eine Frau, die den Heizkostenverteiler kontrolliert
    Zu wenig Geld zum Heizen? Mit Härtefallregelungen wollen Bund und Länder auch Mietern, Forschungseinrichtungen oder sozialen Trägern unter die Arme greifen.
    Quelle: dpa

    Bund und Länder wollen bei extremen Belastungen in der Energiekrise zusätzlich zu den ohnehin geplanten Preisbremsen auf Gas und Strom in Härtefällen noch mehr machen. Profitieren sollen davon Kleinfirmen und Mittelständler, Krankenhäuser, Wohnungsunternehmen, Mieter sowie Kultur- und Forschungseinrichtungen. Die Kosten dafür belaufen sich einem Überblickspapier der Bundesregierung zufolge zusammengerechnet auf rund 14 Milliarden Euro. Die Details:

    Kleine und mittlere Unternehmen

    Es wird damit gerechnet, dass nur wenige Firmen als Härtefälle eingestuft werden. Sie sollen eine weitere Abschlagszahlung für Gas und Strom erhalten, wenn sie bereits von Juni bis November 2022 mindestens drei Monate in Folge eine Vervierfachung ihrer Gas- oder Stromkosten nachweisen können. Der Bund will dafür aus dem Krisenfonds WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen, sollten die Länder die Abwicklung übernehmen. Darüber müssen beide Seiten noch entscheiden.

    Wohnungsunternehmen

    Wenn sie wegen Zahlungsschwierigkeiten vor dem Kollaps stehen, sollen Notkredite bereitgestellt werden. Mit ihnen können dann die Energiekosten gedeckt werden. Die Länder sollen zusammen mit ihren Förderbanken die konkrete Ausgestaltung übernehmen. Gibt es trotzdem Ausfälle aufseiten der Kreditnehmer können die Landesförderbanken aus dem WSF eine Absicherung des Bundes ziehen. Insgesamt beträgt das mögliche Kreditvolumen maximal 1,4 Milliarden Euro - davon sichert der Bund 1,1 Milliarden ab, die Länder den Rest.
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    Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

    Um Insolvenzen zu vermeiden, soll es von Oktober 2022 bis April 2024 Sonderhilfen über das Bundesamt für Soziale Sicherung geben. Geplant sind Direkterstattungen der Mehrkosten im Energiebereich. Für die gesamte Laufzeit wird mit Kosten von acht Milliarden Euro kalkuliert.

    Mieter

    Bei extrem hohen Heiz- und Warmwasserrechnungen soll es zusätzliche Sozialleistungen des Staates geben. Dies ist neben Mietern auch für Wohnungseigentümer möglich, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Die Abwicklung sollen im Rahmen des neuen Bürgergelds die Jobcenter und Sozialämter übernehmen. Das Finanzvolumen wird mit maximal 500 Millionen Euro angegeben.
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    Soziale Dienste und soziale Träger

    Medizinische Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sollen im Härtefall einen einmaligen Zuschuss zu ihren Energiekosten erhalten. Er soll 95 Prozent der Kostendifferenz aus den Jahren 2022 und 2021 ausmachen. Eine Milliarde Euro sind dafür vorgesehen. Eine weitere Milliarde Euro ist für Organisationen und Einrichtungen eingeplant, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken. Hier sollen die Betriebskosten mit früheren Jahren verglichen werden, um einen Härtefallbedarf zu ermitteln. Details sind aber noch offen.

    Forschung und Kultur

    Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben teilweise einen sehr hohen Energiebedarf. Sie sollen bis zu 90 Prozent der Mehrkosten gegenüber 2021 ersetzt bekommen. 500 Millionen Euro stehen dafür bereit. Eine weitere Milliarde Euro soll an Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter gehen. Die Umsetzung erfolgt über die Länder.

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    Quelle: Reuters

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