Sie sind hier:

Bundesnetzagentur : Wem das Gas zuerst abgedreht wird

Datum:

Die Sorge vor zu wenig Gas wegen des Ukraine-Kriegs wächst. Die Bundesnetzagentur hat Kriterien festgelegt, wer im Krisenfall weiter Gas bekommt und wer nicht.

Ein Gaszähler vor einer Wohnung in Bamberg (Oberfranken). Archivbild
Zu den geschützten Kunden gehören laut Bundesnetzagentur die Privathaushalte.
Quelle: dpa

Haushalte dürfen laut Bundesnetzagentur auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiter mit Gas versorgt zu werden. Im Fall eines Engpasses legt die Behörde fest, wer wie viel Gas bekommt.

Zu den sogenannten geschützten Kunden gehören nach Angaben des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, folgende:

  • Feuerwehr
  • Krankenhäuser
  • Polizei
  • Schulen
  • Kitas
  • Gefängnisse
  • Bundeswehr
  • Privathaushalte

Ebenfalls geschützt seien alle Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr, darunter Bäckereien oder Supermärkte, sagte Müller der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" weiter.

Freizeitbereich muss zuerst schließen

Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimm- und Spaßbäder. Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen "nach sechs Kriterien, mit denen wir uns den Abschaltungen nähern".

  • Dazu gehörten die Dringlichkeit der Maßnahme und die Größe des Unternehmens. Ein Großteil des gesamten industriellen Gasverbrauchs in Deutschland entfalle auf Großverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als zehn Megawattstunden pro Stunde. Dazu gehörten etwa 2.500 Betriebe.
  • Ein weiterer Aspekt seien die Vorlaufzeiten, einige Firmen brauchten mehr Zeit, um geordnet herunterzufahren.
  • Außerdem gehe es um die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden.
In der Keramikindustrie etwa erstarren die Produktionsanlagen und gehen kaputt, wenn das Gas fehlt. Wir berücksichtigen auch die Kosten und die Dauer für die Wiederinbetriebnahme.
Klaus Müller, Bundesnetzagentur
  • Ein wichtiges Kriterium sei schließlich die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit. Das spiele zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Medikamenten eine Rolle.

Bundesnetzagentur: Keine feste Reihenfolge möglich

Die Bundesnetzagentur gab am Dienstag ihre Handlungsoptionen bei einer Gasnotlage auch in einer Veröffentlichung bekannt. In dem Papier betont die Behörde, dass es "keine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Verbraucher oder Branchen geben" könne. 

"Es gilt, bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden", sagte Müller der Zeitung. Einfach werde das nicht. "Wir müssen uns klarwerden, dass die Gasmangellage eine echte Krise ist. Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden."

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.