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FAQ

Preise belasten Verbraucher : Was beim Gasanbieter-Wechsel zu beachten ist

Datum:

Viele Verbraucher sind verunsichert, denn zahlreiche Gasanbieter erhöhen die Preise. Dürfen sie das einfach so? Lohnt sich ein Anbieterwechsel? Ein Überblick.

Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Gaszähler zeigt den Verbrauch eines Mehrfamilienhauses an. Archivbild
Die hohen Gaspreise verunsichern viele Verbraucher. Günstige Tarife gibt es kaum noch.
Quelle: Marijan Murat/dpa

Die Preise für Gas schießen weiter in die Höhe. Bereits im Juli warnte die Bundesnetzagentur vor einer Verdreifachung der Gasrechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ab kommendem Jahr.

Viele, die kürzlich ihre Abrechnung bekommen haben, stellen fest: Schon jetzt erhöhen die Gasversorger die Abschläge deutlich. Doch ist das erlaubt? Kann sich ein Anbieterwechsel lohnen? Und kann es passieren, dass man in gar keinen Vertrag mehr hineinkommt?

Dürfen Anbieter Preise einfach so erhöhen?

Das kommt drauf an: Grundsätzlich dürfen Grundversorger die Preise dann erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren ansteigen, auf die sie keinen Einfluss haben, erläutert die Verbraucherzentrale.

Bei Sonderverträgen muss dagegen das Recht auf Preisänderungen wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart sein.

Zudem gilt: Die Preisänderungen müssen den Kunden angekündigt werden. In der Grundversorgung sechs Wochen vor der geplanten Änderung per Brief, in der Sonderversorgung einen Monat vorher per Brief oder, wenn der Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt wurde, genügt auch dieser Weg.

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Wichtig zu wissen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher:

Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht.
Verbraucherzentrale

Wer also nicht bereit ist, die gestiegenen Kosten zu zahlen und sich beispielsweise nach einem günstigeren Anbieter umschauen möchte, kann per Sonderkündigung den laufenden Vertrag vorzeitig beenden - zu dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.

Mit der Gasumlage und deutlich höheren Abschlagszahlungen kommen enorme Mehrkosten auf Gaskunden zu. Egal ob Privatpersonen, Großunternehmen, kleine Handwerker – alle sind von der Preisexplosion betroffen.

Beitragslänge:
4 min
Datum:

Wie sinnvoll ist ein Anbieterwechsel?

Wenn der eigene Gasanbieter die Preise erhöht, kann es sich lohnen, eine mögliche Kostensenkung durch einen Anbieterwechsel zu prüfen. Durch die derzeitige Ausnahmesituation auf dem Energiemarkt ist laut Verbraucherzentrale jedoch die Ersparnis in vielen Liefergebieten gering. In einigen Städten ist demnach momentan der Grundversorgungstarif der günstigste Tarif.

Es ist in der Regel schwierig, attraktive Tarife zu finden.
Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, "dass die Preise in den nächsten ein bis zwei Jahren auf einem hohen Niveau bleiben werden" und empfiehlt daher u. a.:

  • beim Grundversorger vor Ort nach günstigen Tarifen erkundigen
  • alternativ bei anderen Stadtwerken und Energieversorgern umsehen
  • Orientierung bei Vergleichsportalen suchen: viele Preise sind dort allerdings veraltet
  • Vertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren in Verbindung mit einer Preisgarantie wählen, wenn ein bezahlbares Angebot gefunden wurde
  • kurze Vertragslaufzeiten wählen, wenn nur teure Tarife gefunden wurden

Kann bei einem Anbieterwechsel Gasausfall drohen?

In Deutschland ist der Energiebezug gesetzlich geregelt. Sollte der bisherige Gasvertrag enden, obwohl der neue noch nicht vollständig unter Dach und Fach ist, stellt im Zweifel der Grundversorger vor Ort die Gasbelieferung sicher.

Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen.
Verbraucherzentrale

Den Vertrag in der Grundversorgung können Kundinnen und Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beenden.

Muss die Gasumlage zusätzlich zu Preissteigerungen gezahlt werden?

Die Gasumlage für alle Gaskunden wird im Oktober eingeführt und beträgt zunächst 2,4 Cent je Kilowattstunde. Erhoben werden soll sie bis Ende März 2024. Die Umlage kommt auf den Gaspreis obendrauf - unabhängig von "normalen" Preiserhöhungen des Gasanbieters. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also beides zahlen.

Doch es gibt noch juristische Unklarheiten, zum Beispiel darüber, ob Gasverträge mit Preisgarantie/Festpreisgarantie von der Umlage ausgenommen sind. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) teilte dazu am 15. August auf seiner Website mit:

Das BMWK prüft diese Frage derzeit.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Um die finanzielle Mehrbelastung durch die Gasumlage für Verbraucher abzuschwächen, plant die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent zu senken, ebenfalls bis Ende März 2024.

Weitere Fragen und Antworten zur Gaskrise gibt es auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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von Robert Meyer
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