Energiekrise: Diese Entlastungen sind geplant

    Entlastung in der Energiekrise:Das sind die Vorschläge der Gaskommission

    10.10.2022 | 18:08
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    Die Gaspreis-Kommission hat ihre Pläne zur Entlastung der Verbraucher in der Energiekrise vorgestellt. Neben einer Einmalzahlung im Dezember soll eine Energiepreisbremse kommen.

    Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hat Vorschläge mit einem Entlastungsvolumen von rund 90 Milliarden Euro vorgelegt. Das Ziel: "Sicher durch den Winter". Die Maßnahmen sollen ein zentraler Teil des von der Ampel-Koalition angekündigten "Abwehrschirms" mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung verspricht eine zügige Umsetzung. Welche Maßnahmen sind geplant?

    Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember

    Um "extreme" Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, sollen private Haushalte und kleine Firmen als Gaskunden im Dezember eine Einmalzahlung bekommen - und zwar auf Basis des Verbrauchs, welcher die Abschlagszahlung vom September 2022 zugrunde gelegt werden soll.
    Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechung.

    Gas- und Wärmepreisbremse für private Verbraucher

    Empfohlen werden staatliche Zuschüsse für private Haushalte und kleine Firmen - die kompletten Preissteigerungen sollten aber nicht abgefedert werden, wie die Kommission klar machte. Die Gas- und Wärmepreisbremse sollte laut Kommission zum 1. März 2023 kommen, spätestens zum April, und sie sollte frühestens Ende April 2024 enden.
    Es soll eine Obergrenze für den subventionierten Grundverbrauch von Haushalten geben. Für Fernwärmekunden soll es einen fixen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent geben.

    Was ist für die Industrie geplant?

    Die Gaspreisbremse für Industrieverbraucher soll zum 1. Januar in Kraft treten. Das subventionierte Kontingent solle 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021 betragen - und zwar zu einem Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommen unter anderem noch Abgaben, Umlagen und Steuern, so dass am Ende wie bei den privaten Haushalten ein Endkundenpreis von zwölf Cent erreicht werden soll.
    Eine Mengen-Obergrenze soll es nicht geben. Ein Unternehmen soll die geförderte Gasmenge für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten können.

    Hilfsfonds für Härtefälle

    Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt. Zum einen soll es eine zinslosen Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für Ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen.
    Der Hilfsfonds soll auch für Mieter und Eigentümer gelten, die schon länger von Preissteigerungen betroffen sind. Diese Hilfen sollen so lange bestehen, bis die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt. Einen Hilfsfonds schlägt die Kommission auch für soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor.

    Wie geht es nun weiter?

    Nun ist die Bundesregierung dran. Offen ist, ob sie den Vorschlag eins zu eins übernimmt. Grünen-Chef Omid Nouripour hat angedeutet, dass die Ampel-Koalition noch in dieser Woche Konsequenzen aus dem Vorschlag der Expertenkommission zur Gaspreisbremse ziehen will.
    Auch die EU-Kommission dürfte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein wichtiges Wort mitreden. Die Experten-Kommission selbst arbeitet weiter an einem Abschlussbericht, unter anderem sollen noch offene Fragen geklärt werden.
    Quelle: dpa

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