GGL: Eine neue Aufsicht gegen das illegale Glücksspiel

    Interview

    Illegale Anbieter im Internet:Wie eine neue Behörde Glücksspiel regeln will

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    Illegales Online-Glücksspiel: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder geht dagegen vor. Was sind ihre zentralen Aufgaben? Behördenvorstand Benjamin Schwanke im ZDF-Interview.

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags 2021 errichtet und soll länderübergreifend den Glücksspielmarkt in Deutschland regulieren. Bis zum Jahreswechsel war es Aufbauarbeit, seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Behörde richtig im Dienst.
    Sie erwartet künftig jedes Jahr eine dreistellige Zahl von Verfahren gegen Anbieter illegalen Glücksspiels im Internet. Was genau die zentralen Aufgaben der Behörde sind und was es mit der Whitelist auf sich hat, sagt Vorstandsmitglied der GGL, Benjamin Schwanke, im ZDFheute-Interview.
    ZDFheute: Was sind die Ziele der GGL?
    Benjamin Schwanke: Die grundsätzlichen Ziele der gemeinsamen Glücksspielbehörde ergeben sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Paragrafen 1. Das ist natürlich ganz vorrangig erst mal der Spielerschutz und sicherzustellen, dass die Glücksspiele, die angeboten werden, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Spieler also vor Manipulationen und Kriminalität zu schützen und dass insgesamt auch nur ein begrenztes Angebot stattfindet, damit Suchtgefahren vorgebeugt werden kann. Also da gilt grundsätzlich "Spielerschutz first".





    ZDFheute: Was sind konkret die Aufgaben der GGL?
    Schwanke: Konkret sind die Aufgaben, einmal Anträge zu prüfen, ob jemand eine Erlaubnis bekommen darf oder nicht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Und auf der anderen Seite ist eben die Aufgabe, gegen illegale Glücksspielangebote vorzugehen. Orientierungspunkt dafür ist die amtliche Whitelist, die der Staatsvertrag vorsieht, und die wir verantworten. Auf der Whitelist werden all diejenigen verzeichnet, die eine Erlaubnis von einer deutschen Verwaltungsbehörde haben.
    ZDFheute: Gibt es Unterschiede zu der vorherigen Arbeit von Behörden?
    Schwanke: Also vom Grundsatz her muss man sagen, inhaltlich ändert sich natürlich jetzt im Wesentlichen erst mal nichts, weil die wesentlichen Dinge im Staatsvertrag geregelt sind, beispielsweise, welche Voraussetzungen ein Anbieter erfüllen muss, um eine Erlaubnis zu bekommen.

    Es gibt natürlich im Einzelfall Wertungsfragen, wo es Differenzierung geben kann.

    Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL

    Wenn wir jetzt beispielsweise das Thema Zuverlässigkeit haben, die Beurteilung, ob ein Anbieter in Zukunft auch die Gewähr dafür bieten wird, das Glücksspiel ordnungsgemäß anzubieten, vielleicht haben wir einen strengeren Maßstab oder eine striktere Ansicht als andere Länder, die es in der Vergangenheit anders wahrgenommen haben, kann aber natürlich auch umgekehrt sein (...).
    Das sind dann Dinge im Bereich, wo die Verwaltung eigenes Ermessen hat. Und da kann es natürlich im Einzelfall mal zur Differenzierung kommen. Aber im Großen und Ganzen gilt, dass das, was die Länder in den letzten anderthalb Jahren auf den Weg gebracht haben, mit der Erlaubniserteilung, das wir diesen Weg jetzt eigentlich auch unverändert fortsetzen.

    Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL
    Quelle: ZDF

    ... gehört zum Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Der Jurist war ab 2008 zunächst Rechtsreferendar des Landes Schleswig-Holstein, u. a. mit Aufenthalt an der Deutschen Botschaft Wilna in Litauen. Von 2014 bis 2021 wurde ihm die Aufgabe der Leitung der Glücksspielaufsicht Hamburg in der Behörde für Inneres und Sport übertragen. Aufgrund seiner Fachexpertise im Glücksspielrecht war Benjamin Schwanke von 2018 bis 2020 Mitglied der Expertengruppe Glücksspiel der Europäischen Kommission.

    ZDFheute: Welche Kriterien muss ein Anbieter erfüllen, um die Glücksspiel-Lizenz zu bekommen?
    Schwanke: Ein ganz zentrales Element ist das Thema Zuverlässigkeit des Anbieters. Er muss die Gewähr dafür bieten, nach einer Prognose, die man treffen kann, aufgrund der Informationen, die man über ihn hat, dass er das Glücksspiel ordnungsgemäß anbieten wird.

    Ein Ausschlusskriterium wäre beispielsweise, wenn er in der Vergangenheit illegales Glücksspiel angeboten hat.

    Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL

    Das ist der Grund, warum es in den ersten Monaten, wo die Erlaubnisse erteilt worden sind, zu vereinzelten Ablehnung gekommen ist. Weil hier eben erkennbar war, dass Anbieter sich in der Vergangenheit nicht an die Gesetzeslage gehalten haben.
    Das Interview führte Annette Pöschel. Sie ist Redakteurin im ZDF-Landesstudio Sachsen-Anhalt.

    Glücksspiel und Spielsucht