Das Bundeskartellamt hat die "marktübergreifende Bedeutung" von Google festgestellt. Praktiken, die dem Wettbewerb schaden, können nun durch die Behörde untersagt werden.
Das Bundeskartellamt hat dem zum Alphabet-Konzern gehörenden Internetriesen Google eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb bescheinigt.
Google hat "marktübergreifende" Spielräume
Das Unternehmen verfüge über eine "wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet", teilte die Behörde am Mittwoch nach einer monatelangen Prüfung mit.
Auf dieser Grundlage könne das Kartellamt nun "konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen", hieß es. Dazu hat das Amt schon erste Schritte eingeleitet.
Parallel dazu betreibe man mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook.
Neue Vorschriften erlauben früheres Einschreiten
Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2021 gegen Google und den Mutterkonzern Alphabet Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Die Behörde prüfte seitdem grundsätzlich eine marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb und beschäftigte sich zudem mit der Datenverarbeitung bei Google.
Der Hintergrund: Im Januar 2021 trat eine Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft. Diese erlaubt es dem Kartellamt, früher und effektiver bei Praktiken großer Digitalkonzerne einzugreifen - wenn deren überragende marktübergreifende Bedeutung nachgewiesen ist.
Google will keine Rechtsmittel einlegen
Bei Google ist das laut Kartellamt der Fall. Das Kartellamt stellte nun fest, dass Alphabet und damit auch Google unter diese erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde fallen. Auf dieser Grundlage kann das Kartellamt nun wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Laut Kartellamt will Google keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Von dem US-Konzern war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.