Frist wird verlängert:Grundsteuer-Erklärung bis Ende Januar möglich
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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig verlängert. Statt Ende Oktober 2022 wird sie jetzt Ende Januar 2023 fällig.
Einfamilienhaussiedlung
Quelle: dpa
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte am Donnerstag, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet.
Überforderte Bürger, überlastete Ämter20.09.2022 | 8:39 min
Neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025
Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. "In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B auf die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland spülte etwa 13 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.
Die sogenannte Grundsteuer B wird jährlich aufGrundstücke mit Wohnbebauung erhoben. Sie wird in drei Schritten in einem gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt.
Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.
Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken und Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.
Und im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, dann hat man die Grundsteuer ermittelt.
Ein Beispiel: Als Einheitswert legt das Finanzamt für eine Wohnimmobilie 50.000 Euro fest. Hier ist die Steuermesszahl 3,5 angesetzt. 50.000 x 3,5 Promille = 175. Der Steuermessbetrag von 175 wird mit dem Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel 3 Prozent, multipliziert. Die Grundsteuer beträgt also 525 Euro.
Quelle: dpa
"Elster" vorübergehend lahmgelegt
Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.
Ende Oktober ist die Grundsteuererklärung fällig, für "alle Eigentümer, die Grundbesitz oder Häuser besitzen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler und weiß, worauf es zu achten gilt.08.09.2022 | 13:36 min
Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümern einer Wohnung.
Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.