Ab Mai sind zahlungsunfähige Firmen wieder verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Experten begrüßen die Pflicht und erwarten keine Pleite-Welle - auch wenn 5.000 Insolvenzen drohen.
Monatelang war die Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise ausgesetzt - jetzt müssen Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit wieder Insolvenz anmelden.
Mit diesem Schritt wird eine Welle von Firmeninsolvenzen befürchtet. Wirtschaftsexperte Klaus-Heiner Röhl vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln dagegen rechnet nur mit etwa 5.000 Insolvenzen, die nun aufgrund der wiedereinsetzenden Insolvenzantragspflicht nachgeholt werden.
Das sei aber aufgrund der derzeit sehr geringen Anzahl von Unternehmensinsolvenzen absolut verkraftbar für die Volkswirtschaft, so Röhl.
Bankenverband: Wieder Klarheit über tatsächliche Wirtschaftsleistung
Der Bankenverband begrüßt diesen Schritt ebenfalls, nur so könne wieder Transparenz hergestellt werden. Die große Frage für die Finanzbranche: Wie viele Unternehmen sind faktisch pleite und würden ausschließlich dank der staatlichen Hilfen überleben?
"Wir brauchen Transparenz insbesondere bei den kleinen Unternehmen, deswegen begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich", sagt Oliver Santen, Sprecher des Bankenverbandes.
Ende für Trittbrettfahrer und "Zombie-Unternehmen"
Das staatliche Programm zur Unterstützung der Wirtschaft mit 350 Milliarden Euro Hilfen und weiteren 820 Milliarden Euro Garantien ist das größte in der Geschichte der Bundesrepublik - und es war wohl ein Erfolg, weil es sehr viele Unternehmen, die unverschuldet in die Krise kamen, gerettet hat.
Aber es funktioniert eben nach dem Prinzip Gießkanne: Hilfen für alle, auch für die, die schon vor der Krise in Schwierigkeiten steckten. Deswegen begrüßt auch Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter in Deutschland, den Schritt ausdrücklich, denn es gebe Unternehmen, die zu Unrecht in den Genuss der Unterstützung gekommen seien:
Oder auch "Zombie-Unternehmen, die eigentlich kein tragfähiges Konzept mehr haben, und die man nur künstlich am Leben hält. Da muss man jetzt genauer hinschauen“, so Niering weiter.
SPD will an Aussetzung der Insolvenzpflicht festhalten
Auch wenn die Frist zum ersten Mai ausläuft, gibt es noch politischen Streit in der Regierungskoalition. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärte, seine Partei wolle die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern, weil noch zu viele Unternehmen auf staatliche Hilfen warten. Die Unionsparteien sind aber dagegen. Fechner kündigte an:
Die Politik könnte dies dann auch nachträglich verlängern. Ob der Streit jedoch eskalieren wird, ist fraglich, denn die Insolvenzantragspflicht betrifft vor allem große und mittlere Unternehmen. Die meisten kleinen Betriebe, Mode-Geschäfte, Restaurants oder Einzelunternehmer, schließen in der Krise – ganz ohne Insolvenzantrag.
- Jeder fünfte Vollbeschäftigte mit Niedriglohn
Knapp vier Millionen Menschen arbeiten hierzulande zu Niedriglöhnen. Zuletzt waren das fast 20 Prozent der Vollbeschäftigten. Besonders stark betroffen: Menschen im Friseurberuf.