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Energetische Gebäudesanierung : Anträge für KfW-Zuschüsse wieder möglich

Datum:

Nach dem Förderstopp können ab Dienstag bei der KfW wieder Gelder für Sanierungen beantragt werden. Was jetzt gilt, warum es zu dem Stopp kam und was geplant ist - ein Überblick.

Wärmedämmplatten werden in Fürstenwalde (Brandenburg) während Sanierungsarbeiten an einem Wohnhaus befestigt. Archivbild
Ab 22. Februar 2022 können wieder Fördergelder für energetische Sanierung beantragt werden.
Quelle: dpa

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab Dienstag wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren stellen.

Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Bundeswirtschaftsministerium

Grundsätzlich gilt laut KfW-Bank: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Wann auch neue Anträge für die KfW-Förderung von Neubauten gestellt werden können, steht derzeit noch nicht fest.

Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, habe die Förderbank bereits begonnen.

Warum wurde die Förderung gestoppt?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Möglichkeit der Antragsstellung auf Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank zum 24. Januar vorzeitig gestoppt. 24.000 Anträge waren zu diesem Zeitpunkt offen, davon 4.000 von privaten Hausbauern.

Betroffen von dem Förderstopp waren neben der Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem höheren EH40-Standard auch energetische Sanierungen von Gebäuden.

Besonders die EH55-Neubauförderung hatte dafür gesorgt, dass die finanziellen Mittel früher ausgeschöpft waren als erwartet: Eigentlich hätte dieser Förderungstyp planmäßig zum 31. Januar auslaufen sollen, da sich die Bauweise nach Angaben des Wirtschaftsministeriums längst als Standard am Markt durchgesetzt hat.

Die Ankündigung über das Ende der Förderung wurde jedoch erst im November 2021 öffentlich, sodass es einen "Run" auf die Förderung gegeben habe. Dieser hätte zu einem Milliarden-Mehrbedarf im Bundesetat geführt, erklärte Habeck. Daher sei der Programmstopp nötig gewesen, hieß es von Seiten des Ministeriums.

Warum wurde die Förderung nun wieder aufgenommen?

Bereits am 24. Januar teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass die Förderung für energetische Sanierung wieder aufgenommen werde, "sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind".

Am vergangenen Mittwoch hatten nun die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestags 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt und damit die Wiederaufnahme der gestoppten Sanierungsförderung ermöglicht.

Von der Summe sollen laut Ministerium auch die Altanträge abgearbeitet werden, die bis zum 23. Januar gestellt wurden. Auch in die Neuauflage der Neubauförderung, die derzeit noch ausgesetzt ist, soll das Geld fließen.

Wie geht es jetzt weiter?

Zur derzeit noch ausgesetzten Neubauförderung für den Standard EH40, der im Vergleich zu EH55 effizienter ist, laufen laut Ministerium "intensive" Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Geplant ist demnach eine Übergangslösung, bei der die maximale Fördersumme auf eine Milliarde Euro gedeckelt wird. Zudem soll das Programm nur bis Jahresende laufen.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung "insgesamt neu ausgerichtet" werden, verlautete aus dem Ministerium von Habeck. Spätestens ab Januar 2023 soll ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" starten. Hierbei gehe es darum, eine "klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude" aufzusetzen. Das sehe auch der Koalitionsvertrag vor.

Die KfW fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand.

Bund bewilligt 9,5 Milliarden - KfW-Förderung für Sanierung kommt wieder 

Ende Januar musste die Bundesregierung die Förderprogramme der staatlichen KfW stoppen - wegen fehlender Mittel. Nun gibt der Haushaltsausschuss doch 9,5 Milliarden dafür frei.

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