Es gab Proteststürme und Boykottaufrufe, als deutsche Firmen und Handelskette ankündigten, sie wollten keine Miete mehr zahlen wegen Corona. Nun rudert Adidas zurück.
Der Sportartikelkonzern Adidas zahlt zumindest privaten Vermietern seiner Filialen ungeachtet der Schließungen in der Corona-Krise unverändert die Miete.
"Wir haben sie ausgenommen, sie werden ihre April-Miete wie gewohnt erhalten", sagte Unternehmenschef Kasper Rorsted der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Viele Räume von Immobilienfirmen vermietet
Die meisten eigenen Geschäfte würden aber von großen Immobilienvermarktern und Versicherungsfonds angemietet. Diese hätten für die Maßnahme, die Mietzahlungen vorläufig einzustellen, "überwiegend Verständnis gezeigt".
Rorsted reagierte damit auf die scharfe Kritik aus der Politik am Vorgehen des Sportartikelherstellers.
Nach seinen Angaben kann der Konzern derzeit weltweit nur in drei Ländern normal seinem Geschäft nachgehen:
Adidas will Kurzarbeit beantragen
Rorsted kündigte an, dass Adidas diese Woche Kurzarbeit für Produktion, Lager sowie Mitarbeiter in den selbst betriebenen Läden beantragen werde.
Für den Fall wochenlanger Einschränkungen sagte der Unternehmenschef:
Politiker und Verbände hatten das Vorgehen scharf kritisiert. Sogar Boykottaufrufe wurden laut - unter anderem hatte Politikerin Katharina Barley dazu aufgerufen.
Während große Handelsketten wie Deichmann, Adidas und H&M die neuen Möglichkeiten also offensiv nutzen, zögern andere Ketten noch. Der westfälische Modehersteller Gerry Weber prüft nach eigenen Angaben noch, ob er ähnliche Schritte gehen will. Die Textilhandelskette C&A erklärte, sie stehe mit ihren Vermietern in Kontakt, um Lösungen zu finden.
Teil des Rettungspakets
Möglich wird der vorläufige Mietstopp durch das vom Bundestag und Bundesrat zur Bewältigung der Coronavirus-Krise verabschiedete Rettungspaket. Es sieht unter anderem vor, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellen. Dieser Zeitraum kann sogar noch verlängert werden.
Allerdings bleibt die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen. Die Zahlungspflicht ist also aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, dass Mieter durch die neuen Regelungen nicht von ihrer Pflicht zur Mietzahlung freigestellt seien. Es werde "lediglich befristet das Recht der Vermieter eingeschränkt, Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wenn Mieter Covid-19-bedingt die Miete nicht zahlen können."