Sie sind hier:

Neue Obergrenze für Minijobs : Aus 450-Euro-Jobs sollen 520-Euro-Jobs werden

Datum:

Arbeitsminister Heil will im Herbst den Mindestlohn erhöhen. Das wirkt sich auch auf Minijobber aus. Deshalb will der SPD-Politiker für sie die Verdienstobergrenze anheben.

Minijobber
Quelle: ZDF

Die Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro erfolgen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview mit den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft vom Samstag. "Das ist so in der Koalition vereinbart - und so machen wir's." Zudem solle die Grenze für sogenannte Midijobs auf 1.600 Euro steigen.

Heil hat bereits einen Gesetzentwurf für die Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz vorgelegt. Unternehmen hatten bemängelt, dass durch den höheren Mindestlohn die Stundenzahl deutlich sinkt, die Minijobber maximal im Monat leisten können.

Daher hatte die Ampel-Koalition auf Betreiben der FDP die Erhöhung der Minijob-Grenze vereinbart. Sie soll so dynamisiert werden, dass auch bei weiteren Steigerungen zehn Stunden pro Woche als Minijob möglich sind.

Fehlender Schutz für Minijobber im Ernstfall

Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Ausweitung der Minijobs sei "ein Riesenfehler", erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. Denn gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte "im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld" benötigten.

"Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts", erklärte Piel weiter. "Daher muss auch für diese Beschäftigten ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen." Der volle Sozialversicherungsbeitrag müsse dabei vom Arbeitgeber übernommen werden. "Arbeitnehmer könnten dann bei steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden."

Altersarmut durch Minijobs "vorprogrammiert"

"Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen", warnte auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler. "Minijobs seien seit Jahren "eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen". Für sie sei "Armut im Alter vorprogrammiert".

Die Koalition will erklärtermaßen verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Dazu will sie die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Minijobs stärker kontrollieren.

Minijobber haben weniger Abzüge

Bei Minijobs geht der monatliche Bruttolohn bis zur festgelegten Obergrenze direkt an die Beschäftigten. Die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden ergibt sich aus dem Stundenlohn. Der Betrieb zahlt einen festen Anteil der Löhne als Abgabe, die vor allem Sozialversicherungsbeiträge enthält.

Bei Midijobs mit einer Grenze von bisher 1.300 Euro sind die Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigten reduziert, damit die Abzüge im Vergleich zu Minijobs nicht so hoch sind.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.