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Mecklenburg-Vorpommern : Land muss Kredit an MV-Eigner nicht auszahlen

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einen Millionen-Kredit an den Eigner der MS Werften vorerst nicht auszahlen. Der Antrag von Genting Hongkong wurde gerichtlich abgewiesen.

Im Streit über die Auszahlung eines millionenschweren Landeskredits an den Genting-Konzern Hongkong, dem die insolventen MV Werften gehören, traf das Landesgericht Schwerin heute seine Entscheidung.

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss ein Darlehen in Höhe von 88 Millionen Dollar (78 Millionen Euro) vorerst nicht an Genting Hongkong auszahlen. Das Landgericht Schwerin lehnte am Montag einen Antrag des asiatischen Kreuzfahrtkonzerns auf eine entsprechende einstweilige Verfügung ab.

Gericht sieht keine existenzielle Notlage des Konzerns

Der Besitzer der insolventen MV Werften in Mecklenburg-Vorpommern habe keine existenzielle Notlage glaubhaft machen können, sagte die Richterin in einer kurzen Urteilsbegründung.

Eine solche Notlage wäre die Voraussetzung für eine gegenteilige Entscheidung in diesem gerichtlichen Eilverfahren gewesen, sagte die Richterin weiter. Das Unternehmen verfüge aber über finanzielle Möglichkeiten, um die Zeit bis zu einer eventuellen Entscheidung in der Hauptsache zu überbrücken.

Ende Dezember hatte das Gericht noch im Sinne des Konzerns entschieden. Nach einem Widerspruch seitens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns wurde dieser Beschluss nun aufgehoben. Die Richterin betonte, dass der Rechtsstreit von Genting Hongkong und nicht von den MV Werften angestrengt worden sei und das Kriterium "existenzielle Notlage" deshalb für Genting geprüft werden musste.

Darlehen im Juni 2021 vereinbart

Der Antrag auf Auszahlung des im Juni 2021 vereinbarten Darlehens ist Teil des Streits um die Finanzierung der MV Werften mit Standorten in Wismar, Rostock und Stralsund sowie Bremerhaven.

Nach Ansicht Gentings haben Bund und Land die Auszahlung inzwischen mit Bedingungen verknüpft, die nicht im Darlehensvertrag stünden. Das Land wiederum machte geltend, der Vertrag sei für eine absehbare Liquiditätslücke bei Genting in Höhe von rund 148 Millionen Euro vorgesehen gewesen. Zuletzt hingegen habe die Lücke 600 Millionen Euro betragen. Die Auszahlung komme deshalb nicht infrage.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die MV Werften hatten vor einer Woche Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter kündigte an, das in Wismar in der Werft liegende Kreuzfahrtschiff "Global One" zu Ende bauen zu lassen. Das Schiff, eines der größten seiner Art weltweit, ist zu rund 80 Prozent fertiggestellt und war von Genting als Auftraggeber für den Kreuzfahrtmarkt in Asien vorgesehen.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob Genting dagegen vorgeht, wollte einer der Rechtsanwälte des Unternehmens am Montag nicht sagen.

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