BGH: Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld unwirksam

    FAQ

    Spareinlagen und Tagesgeld:BGH erklärt Negativzinsen für unwirksam

    |

    Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld sind nicht erlaubt, urteilt der Bundesgerichtshof. Bei Girokonten gelten aber andere Regeln.

    Die Zentrale der EZB in Frankfurt am Main vor der Pressekonferenz der Europaeischen Zentralbank in der EZB in Frankfurt.
    Gebühren auf Spareinlagen und Tagesgeld, sogenannte Negativzinsen, sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht rechtens. Fraglich ist, ob Kunden ihr Geld zurückkriegen. 04.02.2025 | 1:33 min
    Über Jahre berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden sogenannte Verwahrentgelte für deren Guthaben. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sie aber teilweise für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen dürfen die sogenannten Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Bei Girokonten sind die Strafzinsen hingegen grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher transparent sind.
    Es widerspreche Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger würden, begründete der BGH seine Entscheidung am Dienstag. "Das steht dem Vertragszweck diametral entgegen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der Verhandlung in Karlsruhe.

    Wie kam es zu den Negativzinsen?

    Von Juni 2014 an mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parkten - in der Hochphase bis zu 0,5 Prozent. Etliche Geldhäuser gaben die Kosten an ihre Kundschaft weiter und verlangten Verwahrentgelte.
    Die waren in der Regel zwar erst ab einem bestimmten Freibetrag fällig, nach Angaben von Marktbeobachtern erhoben einige Geldhäuser das Entgelt aber schon ab 5.000 Euro. Als die EZB die Negativzinsen im Juli 2022 abschaffte, lockerten auch Banken und Sparkassen die Gebührenschraube wieder.
    in: Eine Stele mit der Aufschrift ·European Central Bank - Eurosystem· steht vor der Europäischen Zentralbank (EZB) im Frankfurter Osten.
    Die EZB beschloss im Dezember eine weitere Zinssenkung auf drei Prozent. Damit regierte sie auf die schwache Konjunktur im Euroraum.12.12.2024 | 1:30 min

    Worum ging es in Karlsruhe?

    Der BGH verhandelte über Klagen von Verbraucherzentralen gegen vier Banken und Sparkassen, die Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben hatten. Die Verbraucherschützer klagten auf Unterlassung oder Rückzahlung. (Az. XI ZR 61/23 u.a.)
    Konkret entschied der BGH über Klauseln der Sparda-Bank, der Commerzbank, einer Sparkasse und einer Volksbank. Sie hatten zwischen 2020 und 2021 Negativzinsen in der Regel für Neuverträge verlangt. Es galt aber jeweils ein Freibetrag, der unterschiedlich hoch war. Der Freibetrag reichte von 5.000 Euro bis 250.000 Euro. Die Höhe des Abzugs lag in der Regel bei 0,5 Prozent pro Jahr.

    Was kritisierten die Verbraucherzentralen?

    Den Verwahrentgelten läge keine echte Verwahrung zugrunde, sagt David Bode vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
    BGH Urteil Verzinsung
    Der jahrelange Rechtsstreit über unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen war im Juli beendet. Der BGH bestätigte einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen. 09.07.2024 | 1:28 min
    In der Regel würden Kunden schließlich schon Kontoführungsgebühren zahlen. Banken und Sparkassen haben sich somit eine zusätzliche und nicht zulässige Einnahmequelle geschaffen.
    Die Klagen der Verbraucherzentralen hatten überwiegend Erfolg.

    Was ist mit Negativzinsen auf Girokonten?

    Die Verbraucherzentralen hatten allerdings auch gegen Negativzinsen auf Girokontenguthaben geklagt. Hier entschied der für das Bankenrecht zuständige BGH-Senat, dass Negativzinsen im Grundsatz zulässig seien, die Klauseln aber zu unbestimmt und intransparent waren. Die Kunden hätten nicht erkennen können, wann sie von Negativzinsen auf ihren Girokonten betroffen seien. Deshalb wurden auch sie für unwirksam erklärt.
    Sparen
    Wie legt man Geld ab dem 50. Lebensjahr richtig an? Mima-Reporter Alexander Eschment zeigt, welche Strategien für die Generation 50+ sinnvoll sind und welche Faktoren bei der Geldanlage entscheidend sind.03.01.2025 | 2:43 min

    Können Kunden die gezahlten Negativzinsen zurückfordern?

    Das wurde vom BGH nicht entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale kann in einem Verbandsklageverfahren nicht selbst auf Rückzahlung klagen. Das müssten die betroffenen Bankkunden selbst tun, wobei allerdings auch die Verjährungsfrist zu beachten ist. Die Verbraucherzentrale sagte selbst, dass ihre Klage vor allem auf die Zukunft gerichtet sei. Denn in einer neuen Niedrigzinsphase könne es wieder zu Negativzinsen kommen.
    Quelle: dpa

    Mehr zu Konten und Banken