Messinstrumente zeigen den Leitungsdruck von Rohrleitungen eines Gaspeichers
Quelle: Axel Heimken/dpa
Wegen der Verringerung von Gaslieferungen aus Russland haben das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur einen dreistufigen Notfallplan entwickelt. Damit soll auf eine Verknappung des Energieträgers reagiert werden. Derzeit befindet sich Deutschland in Phase 1 des Notfallplans.
Laut einem Bericht der "
Welt" steht die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans innerhalb weniger Tage bevor. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet, schreibt das Blatt. Diese Darstellung wurde auf dpa-Nachfrage am Dienstagabend in Kreisen der Energiewirtschaft bestätigt. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern.
Welche Stufen gibt es?
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen:
- die Frühwarnstufe
- die Alarmstufe
- die Notfallstufe
Frühwarnstufe: Noch kein Eingriff des Staates
Vor dem Hintergrund des
Ukraine-Kriegs wurde die
Frühwarnstufe am
30. März ausgerufen. Sie ist nach der europäischen Verordnung auszurufen, wenn es konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.
Der Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.
Alarmstufe: Markt kann Störungen noch allein bewältigen
Danach folgt die Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder hohe Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Notfallstufe: Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt
Die letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage.
Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein.
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Die Bundesnetzagentur wird nun dem Wirtschaftsministerium zufolge zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören
- Haushalte
- soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser
- Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen
Auch Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (
Grüne) hatte im Mai im ZDF erklärt, dass private Haushalte bei Gas-Knappheit gegenüber der Industrie bevorzugt werden sollten.
Sehen Sie hier das Interview:Aktuelle Meldungen zu Russlands Angriff auf die Ukraine finden Sie jederzeit in unserem Liveblog:
Seit Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Kiew hat eine Gegenoffensive gestartet, die Kämpfe dauern an. News und Hintergründe im Ticker.
Quelle: Reuters, ZDF