Die Meldung hat viele überrascht: Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Frühwarnstufe des Notfallplan Gas ausgerufen. Was bedeutet das und welche Eskalationsstufen gibt es?
Die Bundesregierung bereitet sich wegen des Ukraine-Kriegs auf eine mögliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rief heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus.
Die Frühwarnstufe bedeutet laut Habeck, dass jetzt täglich ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht und ständig die Versorgungslage analysiert und bewertet. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Die Bundesnetzagentur wird ab Donnerstag täglich einen Sachstandsbericht veröffentlichen.
Aktuell gebe es keine Versorgungsengpässe, betonte Habeck. Die Maßnahme diene der Vorsorge. Er verwies auf die Drohungen Russlands, russische Gaslieferungen nach Westeuropa nur noch in Rubel zu akzeptieren. Deutschland werde darauf vorbereitet sein. "Wir werden keinen Bruch der Lieferverträge akzeptieren."
Aber was sieht dieser ausgerufene Notfallplan Gas genau vor? Es gibt drei Eskalationsstufen:
- die Frühwarnstufe
- die Alarmstufe
- die Notfallstufe
Frühwarnstufe: Noch kein Eingriff des Staates
Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.
Das Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.
Alarmstufe: Störung der Versorgung, aber Markt kann das noch regeln
Danach folgt die Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Notfallstufe: Erhebliche Störung der Versorgung, Staat greift ein
Letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein.
Die Bundesnetzagentur wird nun dem Wirtschaftsministerium zufolge zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.
Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
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