Bisher gibt es beim Pfand auf Getränkeflaschen und Getränkedosen Ausnahmen. Das Land Hessen will das jetzt ändern und macht sich im Bundesrat stark für klare Pfandregeln.
Hessen macht sich im Bundesrat für eine Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen stark. "Unser Ziel ist es, schnelllebige Verpackungen sowie Wegwerfprodukte zu reduzieren", sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) in Wiesbaden. "Die immer größeren Mengen von Kunststoffmüll sind weltweit eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit." Die hessische Initiative soll diesen Freitag in der Länderkammer in Berlin vorgestellt werden.
Hessen setze auf Wiederverwendung und Recycling, erklärte Hinz:
Daher solle für alle Dosen und Plastikflaschen ein Pfand genommen werden.
Pfandpflicht in Deutschland
Zurzeit muss nicht für alle PET-Flaschen Pfand gezahlt werden - abhängig davon, was darin abgefüllt ist. "Es kann keiner nachvollziehen, warum auf einen Apfelsaft ohne Kohlensäure kein Pfand erhoben wird, dafür auf eine Apfelschorle oder eine Cola", sagt Hinz. Eine allgemeine Pfandpflicht würde für die Verbraucher Klarheit schaffen und dem Umweltschutz dienen.
Pfandfrei sind zum Beispiel Flaschen mit Säften und Nektar ohne Kohlensäure, Getränkekartons oder Einwegverpackungen für Wein oder Sekt.
Neue Pfand-Regeln seit 2019
Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr aktualisiert. Seitdem zahlen Verbraucher für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent ebenfalls Pfand, nämlich 25 Cent.