Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht. Doch nicht immer ist das rechtens. Dagegen können sich Versicherte wehren.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge nur anpassen können, wenn die tatsächlichen medizinischen Kosten einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Der liegt normalerweise bei zehn Prozent. Das aber müssen sie ausreichend begründen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Verfahren seit 2018 entschieden.
Nicht zulässig seien pauschale Begründungen, sagt Knut Pilz, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Berliner Kanzlei Pilz Wesser & Partner:
Skeptisch werden sollten die Versicherten dann, wenn dies mehrere Jahre hintereinander geschehe und auch um mehr als den allgemeinen Trend von etwa vier oder fünf Prozent im Jahr.
Tenhagen: Rechtsbeistand empfiehlt sich
Wie sie gegen solche Beitragserhöhungen vorgehen können, darüber können sich Versicherte unter anderem auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informieren. Prüfanträge nehmen die Verbraucherschützer wegen der starken Nachfrage aktuell jedoch nicht mehr an.
Wegen der oft komplexen Fragestellungen empfehle es sich jedoch, einen Rechtsbeistand zu suchen, sagt auch Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherportals Finanztip. Da aber ist Vorsicht geboten. Denn offenbar ist die Prüfung solcher Ansprüche ein gutes Geschäftsmodell für viele Kanzleien, solange der Klient rechtsschutzversichert ist.
Man sollte deshalb möglichst Fachanwälte aussuchen, die nicht nur oberflächlich die Ansprüche prüfen.
Erstrittene Summen in manchen Fällen fünfstellig
Lohnen könnte sich eine Klage jedenfalls. Tenhagen rechnet vor:
In manchen Fällen seien die erstrittenen Summen auch schon fünfstellig gewesen. Beachten muss man jedoch, dass der BGH die Verjährungsfrist im November vergangenen Jahres auf drei Jahre festgelegt hat.
Diese Frist beginnt mit Zugang des jeweiligen Erhöhungsschreibens des Versicherers. Danach können Rückzahlungsansprüche rückwirkend für drei Jahre geltend gemacht werden. Rückzahlungen aus dem Jahr 2019 verjähren also mit Ablauf des Jahres 2022.
Wechsel der Privatversicherung lohnt oft nicht
Ein Wechsel zu einer anderen Privatversicherung ist zwar rechtlich möglich, lohne sich aber meist nicht, sagt Tenhagen. Der eine Grund sind die Altersrückstellungen. Privat Krankenversicherte müssen auch im Rentenalter weiter hohe Beiträge entrichten. Die Rückstellungen sollen dazu beitragen, dass sie nicht zu hoch ausfallen. Beim Wechsel könne man aber nur einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen.
Der andere Grund: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer wahrscheinlich auch eine aktuelle Gesundheitsprüfung. "Wenn wir älter werden, haben wir das ein- oder andere Zipperlein mehr als in jungen Jahren", sagt Tenhagen. Deshalb werde der Versicherer womöglich dann nur einen teureren Tarif anbieten, bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Versicherten ganz ablehnen.
Man sollte sich also gut informieren, wenn man darüber nachdenkt, den Versicherer oder den Tarif zu wechseln, rät auch Fachanwalt Pilz. "Wenn man schon ein gewisses Alter erreicht hat und diese Optionen alle nicht mehr in Betracht kommen, sei es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, dann bleibt eigentlich nur ein Weg: sich gegen die Beitragserhöhung zu wehren."