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Homeoffice, Freibetrag etc. : Steuererklärung 2021: Das gilt es zu beachten

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Bei der Steuererklärung für 2021 gibt es angesichts der Corona-Pandemie wieder einige Besonderheiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Berlin: Steuerformulare und Füllfederhalter liegen auf einem Tisch. Archivbild
Die Corona-Pandemie sorgt auch bei der Steuererklärung für einige Veränderungen.
Quelle: hans-juergen wiedl/dpa-zentralbild/dpa

Auch im zweiten Corona-Jahr war einiges anders als sonst. Das gilt auch für die Steuererklärung. Doch die Mühe könnte sich lohnen: Für viele Steuerpflichtige ist eine Erstattung drin. In der Regel erstattet das Finanzamt rund 1.000 Euro zurück.

Was ist wegen Corona zu beachten?

Berücksichtigt wird nicht nur ein separates Arbeitszimmer, sondern etwa auch der Küchentisch: Das Finanzamt erkennt pro Tag im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten an, maximal 600 Euro im Jahr. Jedoch können wegen der Arbeit fernab vom Büro möglicherweise weniger Ausgaben für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.

Außerdem müssen insgesamt mehr Menschen eine Steuererklärung machen: Wer beispielsweise über 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss einreichen.

Anders als sonst kann es sich bei Paaren lohnen, getrennt abzurechnen, wenn etwa ein Partner eine Abfindung oder Lohnersatz wie Kurzarbeitergeld erhalten hat. Der Corona-Kinderbonus wird verrechnet. Bei Familien mit höherem Einkommen reduziert das den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag.

Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind:

  • Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Der Staat erlaubt jedem Arbeitnehmer, pauschal 1.000 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend zu machen. Das bedeutet, dass das Finanzamt automatisch für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro ganz ohne Nachweise berücksichtigt. Für 2022 wurde der Freibetrag wegen der gestiegenen Preise durch den Ukraine-Krieg auf 1.200 Euro erhöht.

Auch ein beruflich bedingter Umzug kann berücksichtigt werden. Für Umzüge, die Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abschließen, können sie 870 Euro ansetzen. Für jede weitere Person, die mit umzieht, beispielsweise Ehepartner und Kinder, werden 580 Euro berücksichtigt.

  • Sonderausgaben - etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.
  • außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung.
  • Außerdem gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Die betriebliche Altersvorsorge wird als ein Standbein für die Rente empfohlen. Doch nicht in jedem Fall lohnt sich ein Abschluss. Wann ist er sinnvoll? Und was passiert, wenn die Pensionskasse die versprochene Betriebsrente nicht mehr zahlen kann?

Beitragslänge:
18 min
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Wie hoch sind die Freibeträge für 2021?

Der Grundfreibetrag für Ledige liegt für 2021 bei 9.744 Euro (vorher 9.408 Euro). Bei Ehepartnern ist er entsprechend doppelt so hoch. Alleinerziehende erhalten auch für das Jahr 2021 einen besonderen Freibetrag von 4.008 Euro (vorher 1.908 Euro) bei der Lohn- und Einkommenssteuer.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch - darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Für andere Angaben dürften Steuernachweise in den vergangenen Wochen per Post gekommen sein - etwa von Banken oder Versicherungen.

Mittlerweile ist es aber nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mitzuschicken. Es genügt, sie aufzubewahren und sie auf Nachfrage des Finanzamtes einzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die Formulare können per Hand oder elektronisch ausgefüllt werden. Dafür steht das elektronische Finanzamt "Mein Elster" zur Verfügung, die Erklärung kann direkt im Browser gemacht werden. Steuerspartipps gibt es dort nicht. Die liefern Computerprogramme, die es zu kaufen gibt - sie erhielten von "Finanztest" allesamt die Note "gut" oder "sehr gut". Smartphone-Apps stoßen demnach bei komplexeren Berechnungen an ihre Grenzen.

Steuerpflichtige können auch einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten oder zum Steuerberater gehen. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss die Steuererklärung abgeben werden?

Wer eine Steuererklärung für 2021 macht, hat dafür bis 1. August 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe bis Ende Februar 2023 warten. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben - für das Steuerjahr 2021 gilt also der 31. Dezember 2025.

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