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FAQ

Bei Streik am Flughafen : Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Datum:

Wer in die Ferne reisen will, ist besorgt, wenn Streiks an Flughäfen angekündigt sind. Was muss ich als Passagier beachten, wenn beispielsweise das Bodenpersonal im Ausstand ist?

Hamburg: Ein Plakat mit dem Text "Warnstreik!" hängt im menschenleeren Terminal 2 im Flughafen Hamburg.
Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst wurde zuletzt auch mehrfach an Flughäfen gestreikt, hier zum Beispiel am 13. März 2023 in Hamburg.
Quelle: dpa

Schon Tage davor der bange Blick ins Smartphone: Wird mein Flieger in ein paar Tagen planmäßig abheben oder werden Streiks am Flughafen ausgerechnet meine Reise auf die Annullierungsliste bringen. Ein Überblick über Rechte von Passagieren bei Streiks am Flughafen:

Wie verhalte ich mich am Flughafen, wenn ich vom Streik erfahre?

Zuerst nehme ich Kontakt mit der Airline auf. Bietet mir diese nicht von sich aus eine Alternative an, setze ich eine Frist - je näher die Abflugzeit ist, desto kürzer. Reagiert die Fluggesellschaft gar nicht, kann ich auch selbst einen Ersatzflug buchen. Hier ist wichtig, sämtliche Belege zu sammeln, also für den Alternativflug, aber auch - wenn die Fluggesellschaft sich nicht kümmert - Kosten für Hotel, Getränke und Verpflegung für eine spätere Erstattung.

In weiten Teilen Niedersachsens wird heute im Öffentlichen Dienst gestreikt. Betroffen sind unter anderem Kitas, Nahverkehr und Müllabfuhr. In Hannover hält die Gewerkschaft ver.di eine zentrale Kundgebung ab.

Beitragslänge:
1 min
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Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird?

Regelmäßig steht mir als Fluggast bei der Annullierung oder Verspätung eines Flugs eine Entschädigung zu. Kann sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt's diese nicht. Eine Differenzierung nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, der bei Streiks fragt, ob dieser für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht. Streikt das Personal der Airline, kann es sich um ein internes Ereignis handeln, das zur Entschädigung berechtigt. Streiken allerdings wie aktuell das Flughafenpersonal oder Fluglotsen, ist das für die Fluggesellschaft ein eher nicht beherrschbares externes Ereignis, d.h. die Airline muss dann wegen außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen.

Unabhängig von einer Entschädigung: Die Fluggesellschaft muss alles Zumutbare tun, um zu verhindern, dass sich der Streik auf die Fluggäste auswirkt. Sie muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Passagiere umzubuchen oder anders an ihr Ziel zu bringen. Erst wenn all diese ergänzenden Möglichkeiten erfolglos geblieben sind, kann die Fluggesellschaft eine Entschädigung verweigern.

[Von einem bundesweiten Warnstreik der Gewerkschaften Verdi und EVG sind am kommenden Montag auch Flugreisende betroffen. Was Sie zu dem Streik wissen müssen, lesen Sie hier.]

Wer zahlt eine Ersatzbeförderung?

Wenn ich einen Flug gebucht habe, muss mich die Fluggesellschaft auch zu meinem gewählten Endziel befördern. Kann wegen eines Streiks nicht geflogen werden, muss sich die Airline um eine kostenlose Beförderung, ggf. auch per Bus und Bahn, kümmern. Bekomme ich diese Ersatzbeförderung nicht angeboten oder entstehen mir dadurch zusätzliche Kosten, habe ich einen Anspruch auf Kostenersatz.

Der Warnstreik der Gewerkschaft Verdi hat am Morgen die meisten großen Flughäfen in Deutschland erfasst. In Frankfurt, München, Hannover, Stuttgart, Bremen, Hamburg und Dortmund kam durch den Ausstand der reguläre Betrieb weitgehend zum Erliegen.

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2 min
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Kann ich den Flugpreis erstattet bekommen?

Alternativ kann ich aber auch auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises fordern. Innerhalb von sieben Tagen muss die Airline mir dann den Flugpreis erstatten. Oft bieten Fluggesellschaften hier Reisegutscheine an, auf die ich mich aber nicht einlassen muss. Das geht nur mit meinem schriftlichen Einverständnis.

Wer ist Ansprechpartner bei Pauschalreisen?

Habe ich eine Pauschalreise gebucht und ist der Flug ein Teil eines Gesamtpakets mit Flug, Hotel, Mietwagen, etc. wende ich mich direkt an den Reiseveranstalter und bitte um Regelung mit einer anderen Fluggesellschaft oder auch späteren Flügen. Auch bei Streiks sind die Reiseveranstalter in der Verantwortung. Entstehen mir durch mögliche Verspätungen weitere Kosten wie Unterkunft, Taxifahrten, Telefonate und Verpflegung, so hat der Reiseveranstalter diese zu ersetzen. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann ich bei einer Pauschalreise außerdem den Reisepreis mindern - dies muss ich dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen.

Fazit

Bei einem Flugausfall wegen Streiks wende ich mich zuerst an die Fluggesellschaft. Pauschalreisende müssen mit ihrem Reiseveranstalter sprechen.

Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

Beschäftigter der Strassenreinigung in Berlin
Kommentar

Tarife im Öffentlichen Dienst - Wie ein Abschluss ohne Tamtam gelingen könnte 

Bei der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst droht ein Eiertanz. Eine Seite fordert scheinbar zu viel, die andere will nicht nachgeben. Dabei wäre ein Abschluss ohne Tamtam möglich.

von Frank Bethmann
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