Der Tankrabatt erweist sich als Flop. Daher wird über eine Übergewinnsteuer und eine Verschärfung des Kartellrechts diskutiert. Beide Vorschläge stehen auf wackeligen Beinen.
Der Tankrabatt ist am 1. Juni in Kraft getreten, doch die Spritpreise sind weiterhin hoch. Die Vermutung, dass Mineralölkonzerne sich durch den Tankrabatt bereichern und ihn nicht an die Verbraucher weitergeben, steht im Raum. Die Politik sieht Handlungsbedarf und plant zu reagieren. In der Diskussion steht die Einführung einer Übergewinnsteuer und die Verschärfung des Kartellrechts.
Übergewinnsteuer: Einnahmequelle für den Staat
Die zunächst ins Spiel gebrachte sogenannte Übergewinnsteuer käme wohl dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entgegen: Dies ist eine Art Sondersteuer auf übermäßige Gewinne in Krisenzeiten. Mineralölkonzerne sollen durch sie eine zusätzliche Steuerabgabe auf die Gewinne leisten, die über das "Normale" hinausgehen.
Enttäuschung an den Tankstellen – auch nach dem 1. Juni ist der Sprit weiterhin teuer. Mineralölkonzerne allerdings machen riesige Gewinne durch den Krieg, ist eine Steuer für solche Krisenprofiteure die Lösung?
"Mit der Einführung einer solchen Übergewinnsteuer wäre zwar nicht automatisch sichergestellt, dass der Tankrabatt zukünftig bei den Verbrauchern ankommt", sagt Steuerrechtsexpertin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena. "Allerdings würde dies dem Staat eine zusätzliche Einnahmequelle eröffnen, aus der sich dann Entlastungen z.B. für bedürftige Familien schaffen ließen."
Grundsätzlich kann es demnach durchaus gerechtfertigt sein, einen besonderen Tarif für Einkünfte vorzusehen, die als Übergewinne definiert würden. Dieser müsse sich klar von einer Gewinnsteigerung unterscheiden. Darin sieht Leisner-Egensperger aber kein Problem: dem Gesetzgeber steht im Steuerrecht ein großer Gestaltungsspielraum zu.
Übergewinnsteuer rechtlich umstritten
Doch wäre die Übergewinnsteuer nicht ungerecht? Der Gleichheitsgrundsatz verlangt, dass jeder gleichbehandelt wird, auch Unternehmen. Zu beachten ist dabei, dass es neben der Mineralölindustrie weitere Branchen gibt, die von der Pandemie profitiert haben. Dazu gehören etwa die Versandhändler - diese blieben bislang von einer Sondersteuer verschont und stehen auch weiterhin nicht im Fokus.
Eine solche Ungleichbehandlung der Branchen kann bei Krisengewinnen zwar als Sonderfall gerechtfertigt sein. Expertin Leisner-Egensperger ist jedoch skeptisch.
Verschärfung des Kartellrechts
Eine andere Idee kommt von Wirtschaftsminister Robert Habeck - er will das Kartellrecht verschärfen. Konkret soll etwa die Beweislast umgekehrt werden: Bislang muss das Bundeskartellamt den Unternehmen einen Missbrauch nachweisen, um gegen überhöhte Preise vorgehen zu können. Durch eine Umkehr der Beweislast stünden die Konzerne in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.
Weil Mineralölkonzerne die Steuersenkung nicht an die Kunden weitergeben und zusätzlichen Gewinn erzielen, plant Wirtschaftsminister Robert Habeck eine Verschärfung des Kartellrechts.
So könnten Verstöße vom Bundeskartellamt schneller ermittelt werden. Kartellrechtsexperte Christian Kersting von der Universität Düsseldorf hält eine Beweislastumkehr im Fall des Tankrabatts zwar für gerechtfertigt. Gleichzeitig sieht er es jedoch als schwierig an, auch alle anderen Fälle exakt zu bestimmen, in denen eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt ist. Insofern bleibe der Gesetzentwurf abzuwarten.
Für den Tankrabatt käme die Verschärfung des Kartellrechts wohl auch zu spät, da die Umsetzung zu lange dauern würde. Kersting sieht eine Verschärfung im vorliegenden Fall allerdings gar nicht als notwendig an, da den Mineralölkonzernen bereits nach geltendem Kartellrecht das Verlangen missbräuchlich überhöhter Preise verboten sei.
Es bleibt spannend, wie man Schadensbegrenzung betreiben kann. Die bisherigen Vorschläge sind jedenfalls keine ultimativen Problemlöser.