Sie sind hier:

Hohe Spritpreise : Ist eine Übergewinnsteuer rechtlich machbar?

Datum:

Der Tankrabatt erweist sich als Flop. Daher wird über eine Übergewinnsteuer und eine Verschärfung des Kartellrechts diskutiert. Beide Vorschläge stehen auf wackeligen Beinen.

Ein Mann hält einen Zapfpistole in der Hand und tankt sein Auto in München am 01.06.2022.
Die Spritpreise sind trotz Tankrabatts enorm hoch. Bundeswirtschaftsminister Habeck übt nun mehr Druck auf Mineralölkonzerne aus.
Quelle: dpa

Der Tankrabatt ist am 1. Juni in Kraft getreten, doch die Spritpreise sind weiterhin hoch. Die Vermutung, dass Mineralölkonzerne sich durch den Tankrabatt bereichern und ihn nicht an die Verbraucher weitergeben, steht im Raum. Die Politik sieht Handlungsbedarf und plant zu reagieren. In der Diskussion steht die Einführung einer Übergewinnsteuer und die Verschärfung des Kartellrechts.

Übergewinnsteuer: Einnahmequelle für den Staat

Die zunächst ins Spiel gebrachte sogenannte Übergewinnsteuer käme wohl dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entgegen: Dies ist eine Art Sondersteuer auf übermäßige Gewinne in Krisenzeiten. Mineralölkonzerne sollen durch sie eine zusätzliche Steuerabgabe auf die Gewinne leisten, die über das "Normale" hinausgehen.

Enttäuschung an den Tankstellen – auch nach dem 1. Juni ist der Sprit weiterhin teuer. Mineralölkonzerne allerdings machen riesige Gewinne durch den Krieg, ist eine Steuer für solche Krisenprofiteure die Lösung?

Beitragslänge:
1 min
Datum:

"Mit der Einführung einer solchen Übergewinnsteuer wäre zwar nicht automatisch sichergestellt, dass der Tankrabatt zukünftig bei den Verbrauchern ankommt", sagt Steuerrechtsexpertin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena. "Allerdings würde dies dem Staat eine zusätzliche Einnahmequelle eröffnen, aus der sich dann Entlastungen z.B. für bedürftige Familien schaffen ließen."

Grundsätzlich kann es demnach durchaus gerechtfertigt sein, einen besonderen Tarif für Einkünfte vorzusehen, die als Übergewinne definiert würden. Dieser müsse sich klar von einer Gewinnsteigerung unterscheiden. Darin sieht Leisner-Egensperger aber kein Problem: dem Gesetzgeber steht im Steuerrecht ein großer Gestaltungsspielraum zu.

Übergewinnsteuer rechtlich umstritten

Doch wäre die Übergewinnsteuer nicht ungerecht? Der Gleichheitsgrundsatz verlangt, dass jeder gleichbehandelt wird, auch Unternehmen. Zu beachten ist dabei, dass es neben der Mineralölindustrie weitere Branchen gibt, die von der Pandemie profitiert haben. Dazu gehören etwa die Versandhändler - diese blieben bislang von einer Sondersteuer verschont und stehen auch weiterhin nicht im Fokus.

Eine solche Ungleichbehandlung der Branchen kann bei Krisengewinnen zwar als Sonderfall gerechtfertigt sein. Expertin Leisner-Egensperger ist jedoch skeptisch.

Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich eine nicht unerhebliche Gefahr dafür, dass eine solche Übergewinnsteuer letztlich vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig angesehen würde.
Anna Leisner-Egensperger, Steuerrechtsexpertin

Verschärfung des Kartellrechts

Eine andere Idee kommt von Wirtschaftsminister Robert Habeck - er will das Kartellrecht verschärfen. Konkret soll etwa die Beweislast umgekehrt werden: Bislang muss das Bundeskartellamt den Unternehmen einen Missbrauch nachweisen, um gegen überhöhte Preise vorgehen zu können. Durch eine Umkehr der Beweislast stünden die Konzerne in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.

Weil Mineralölkonzerne die Steuersenkung nicht an die Kunden weitergeben und zusätzlichen Gewinn erzielen, plant Wirtschaftsminister Robert Habeck eine Verschärfung des Kartellrechts.

Beitragslänge:
2 min
Datum:

So könnten Verstöße vom Bundeskartellamt schneller ermittelt werden. Kartellrechtsexperte Christian Kersting von der Universität Düsseldorf hält eine Beweislastumkehr im Fall des Tankrabatts zwar für gerechtfertigt. Gleichzeitig sieht er es jedoch als schwierig an, auch alle anderen Fälle exakt zu bestimmen, in denen eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt ist. Insofern bleibe der Gesetzentwurf abzuwarten.

Für den Tankrabatt käme die Verschärfung des Kartellrechts wohl auch zu spät, da die Umsetzung zu lange dauern würde. Kersting sieht eine Verschärfung im vorliegenden Fall allerdings gar nicht als notwendig an, da den Mineralölkonzernen bereits nach geltendem Kartellrecht das Verlangen missbräuchlich überhöhter Preise verboten sei.

Wir haben bereits jetzt Instrumente, die wir einsetzen können. Mit diesen hat man deutlich mehr Macht, als wir annehmen.
Christian Kersting, Kartellrechtsexperte

Es bleibt spannend, wie man Schadensbegrenzung betreiben kann. Die bisherigen Vorschläge sind jedenfalls keine ultimativen Problemlöser.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.