Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verpflichtet Airlines dazu, Flugpreise in ihren Online-Angeboten transparent auszuweisen. Zusatzkosten sollten klar erkennbar sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Rechtsstreit um die Preisangaben der Billigfluggesellschaft Ryanair klargestellt, dass Airlines auch bestimmte Zusatzkosten von Anfang an transparent aufführen müssen.
Bei den Preisangeboten im Internet müssten die Unternehmen bereits die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für eine Kreditkartenzahlung angeben, entschied der EuGH am Donnerstag. Dies gilt demnach auch für Check-In-Gebühren, wenn dafür keine kostenfreie Möglichkeit besteht.
Preisangaben von Ryanair - Rechtsstreit in Italien
Die italienische Wettbewerbsbehörde warf der irischen Billigfluggesellschaft vor, dass bei ihren Preisangeboten Informationen zur Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie zu Gebühren für den Online-Check-In und für die Zahlung mit einer anderen als der von Ryanair bevorzugten Kreditkarte fehlten.
Die Behörde verhängte deshalb Geldbußen wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen das Unternehmen. Dagegen klagte Ryanair vor Verwaltungsgerichten in Italien. Der italienische Staatsrat legte den Fall dem EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung vor.
Unvermeidbare Kosten müssen ausgewiesen sein
Der Gerichtshof entschied, Fluggesellschaften seien verpflichtet, in ihren Online-Angeboten
Über den konkreten Rechtsstreit müssen jetzt die italienischen Gerichte entscheiden, die dabei aber die Vorgaben des EuGH berücksichtigen müssen.