Good News für Sparer: Wegen Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten unterliegt die Sparda-Bank Berlin vor Gericht. Das Geld soll zurückgezahlt werden, die Bank geht in Berufung.
Negativzinsen sind ein Ärgernis. Denn für das Geld auf der hohen Kante müssen viele Sparer ab bestimmter Summen mittlerweile Gebühren berappen. Nun hat das Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank entschieden:
Solche "Verwahrentgelte" seien nicht zulässig. Überdies müsse die Bank die erhobenen Gebühren an ihre Kunden zurückzahlen.
Urteil kann Folgen für Sparer haben
Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Klage durchgesetzt. Und das könnte Folgen haben. Denn es laufen derzeit noch viele andere Klagen der Verbraucherschützer gegen Banken und Sparkassen wegen der erhobenen Gebühren.
"Das ist natürlich eine sehr erfreuliche Entscheidung aus unserer Sicht“, sagte David Bode gegenüber ZDF heute.de. Bode ist Rechtsreferent im Bundesverband Verbraucherzentrale.
Die Kreditinstitute werden sich eingehend auch mit den Urteilsgründen auseinandersetzen müssen“.
Urteil Paukenschlag für Banken und Sparkassen.
Denn viele von ihnen reichen bereits seit Längerem die von der Europäischen Zentralbank erhobenen Minuszinsen an Verbraucher weiter. Wegen hoher Freibeträge waren davon zunächst nur vermögende Kunden betroffen.
Nach und nach aber sind diese Freibeträge für Spargelder auf Giro- oder Tagesgeldkonten gesunken, stellt Ralph Wefer vom Vergleichsportals Verivox fest. "Inzwischen verlangen schon mindestens 150 Banken ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger Negativzinsen. Einige Häuser langen auch schon ab 5.000 oder 10.000 Euro Guthaben zu. Negativzinsen haben längst auch schon den Durchschnittssparer erreicht."
Darlehenszinsen können nicht unter Null sinken
Verivox wertet regelmäßig die Konditionen von rund 1.300 Banken und Sparkassen aus. Von denen verlangen nach den Recherchen des Verbraucherportals 413 bereits Negativzinsen in der ein oder anderen Form – also fast ein Drittel.
Minuszinsen firmieren Kunden gegenüber oft unter dem Begriff "Verwahrentgelder"– sie erscheinen also als Gebühren für das Verwahren von Geld.
Verbraucherschützer: Keine gebührenpflichtige Sonderleistung
Die Verbraucherschützer argumentierten, dass dies keine gebührenpflichtige Sonderleistung darstellen könne. Denn das sei schlicht die Voraussetzung von möglichen Konto-Dienstleistungen, kurz: Ohne das Verwahren von Geld könne kein Konto betrieben werden. Die Richter*Innen folgten dieser Argumentation.
Wenn Banken überschüssiges Geld bei der EZB parken, müssen sie seit 2014 dafür Negativzinsen zahlen. Diese wollen immer mehr Banken jetzt an die Kunden weitergeben.
Zudem entschied das Gericht, dass die Bank als Darlehensnehmer der Kundeneinlagen dazu verpflichtet sei, dem Kunden Zinsen zu bezahlen. Solche Zinsen für Darlehen aber könnten nicht unter null Prozent sinken.
Milliardensummen im Feuer
Das Urteil und seine Begründung haben es in sich. "In jedem Fall steht für die Bankenbranche einiges auf dem Spiel“, sagt Ralph Wefer.
Negativzinsen sind inzwischen ein Massenphänomen. Und wenn sich die folgenden Instanzen der Auffassung der Berliner Richter anschließen, dann müssten sich zahlreiche Institute auf Rückzahlungen einstellen. Für die Branche stehen da Milliardensummen "im Feuer“.
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Bank geht in die Berufung
Doch noch ist es nicht soweit. Denn die Sparda-Bank hat gegen die Entscheidung Berufung angekündigt. Sollte das Urteil aber auch vor höheren Instanzen bestehen, können Verbraucher sich freuen. Sie müssten sich dann nicht einmal darum kümmern, die bislang von den Banken so genannten "Verwahrentgelte" zurückzubekommen.
Denn das Gericht hat in seinem Urteil auch klar gemacht, dass die bisher einkassierten Minuszinsen den Kundinnen und Kunden automatisch zurückerstattet werden müssten.
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