Hausdächer sind zerstört, Autos beschädigt. Die Stürme in den vergangenen Tagen haben in Deutschland große Schäden angerichtet. Welche Versicherungen nun greifen.
Welche Versicherungen greifen bei Sturmschäden?
Je nach Fall kann das die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die KFZ-Teilkaskoversicherung sein. Auch die Haftpflichtversicherung kann einige Schäden übernehmen. Grundsätzlich gilt: Alle Schäden müssen die Versicherten umgehend melden - also auch bevor sie etwa ihr Auto in Reparatur geben.
Welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
Sie deckt Sturmschäden am Haus ab - dabei definiert die Versicherung erst einen von Windstärke 8 als "Sturm", der Wind pustet dann mit mehr als 62 Stundenkilometern. Doch bei einer offiziellen Sturmwarnung wie etwa in den vergangenen Tagen müssen die Hausbesitzer dies nicht nachweisen.
Viele Versicherungen verzichteten inzwischen darauf, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Der Versicherte müsse dann nur nachweisen, dass ein sturmtypischer Schaden ein zuvor einwandfreies Gebäude getroffen habe.
Übernimmt die Gebäudeversicherung alle Kosten des Schadens?
Das kommt auf den Tarif an. Die Kosten für das Wegräumen von Schutt bezahlt die Versicherung. Ist ein Baum auf ein Haus gestürzt, dann trägt diese Kosten nicht unbedingt jede Police, die leistungsstarken sollten das jedoch tun.
- Stürme sorgen für Milliardenschäden
Die Stürme der vergangenen Tage gehören laut Experten zu den schadenträchtigsten in Deutschland. Die Unwetterwarnungen wurden am Montagvormittag aufgehoben.
Wenn mit einem Sturm auch starker Regen einhergeht und es durch das eintretende Wasser zu Schäden am Keller oder Wänden bzw. dem Inventar kommt, dann hilft nur eine Zusatzpolice zum Schutz vor Elementarschäden. Dafür haften Wohngebäude- oder Hausratversicherungen nicht generell.
In manchen Policen ist ein solcher Schutz schon enthalten, im anderen Fall muss man ihn zusätzlich abschließen. Allerdings handhaben die Versicherer die Ausgestaltung individuell. Man sollte also prüfen, gegen welche Wasserschäden man tatsächlich versichert ist oder sich versichern will.
Wie sieht das bei grober Fahrlässigkeit aus?
Wenn ein Hausbesitzer etwa die Markise nicht eingerollt hat, kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht eintritt. Allerdings ist grobe Fahrlässigkeit in den meisten Tarifen inzwischen abgedeckt.
Welche Schäden erstattet die Hausratversicherung?
Hausrat, das ist alles, was im Haus und nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Dafür haftet diese Versicherung grundsätzlich, wenn der Hausrat während der Böen im Haus untergebracht war, erklärt die Verbraucherzentrale.
Wer muss die Hausratversicherung abschließen?
Das ist Sache desjenigen, der in der Wohnung lebt. Wenn also außen angebrachte Antennen oder Satellitenschüsseln beschädigt sind, die dem Mieter gehören und nur von ihm genutzt werden, dann muss er dies seiner Versicherung melden.
Was ist, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist?
Die meisten Versicherungen übernehmen dann die Hotelkosten für die Zeit, in der die Wohnung nicht genutzt werden kann, das allerdings nur bis zu einer gewissen Summe.
Mein Auto ist beschädigt. Zahlt meine Teilkaskoversicherung?
Sturmschäden am Auto oder am Motorrad sind durch sie abgedeckt. Die meist vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro muss der Versicherte aber selbst tragen, heißt es bei Verivox.
Wann ist eine Vollkaskoversicherung nötig?
Stürzt ein Baum auf die Fahrbahn und der Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, dann übernimmt diesen Schaden nur die Vollkaskoversicherung, erklärt die Verbraucherzentrale. War der Baum morsch, dann müsste dafür eigentlich die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers zahlen. Das aber ist im Einzelfall häufig schwer nachzuweisen.
In welchen anderen Fällen tritt die Haftpflichtversicherung ein?
Hat der Hausbesitzer etwa die Mülltonnen nicht gut gesichert, dann ist das auch Sache der Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für Dachziegel eines Eigenheims. Nicht mehr der Verkehrssicherungspflicht genügen: Wenn sie herabfallen und in der Nähe parkende Autos treffen, dann übernimmt das die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Der Mieter kommt ins Spiel, wenn zum Beispiel ein herabfallender Balkonkasten ein Auto trifft. Das wird dann von dessen privater Haftpflichtversicherung geregelt.