VW hat sich beim mit Verbraucherschützern ausgehandelten Vergleich mit rund 200.000 Dieselhaltern auf eine Entschädigung geeinigt. Die Frist für den Vergleich wurde verlängert.
Volkswagen hat sich im Rahmen des mit Verbraucherschützern ausgehandelten Vergleichs mit rund 200.000 Dieselhaltern auf eine Entschädigung geeinigt. An diese werde eine Gesamtsumme von rund 620 Millionen Euro verteilt, teilte der Wolfsburger Autobauer am Montag, dem Stichtag für die Vergleichsannahme, mit. Weitere 21.000 Fälle würden noch geprüft.
Frist bis 30. April verlängert
Um weiteren Vergleichsberechtigten eine Registrierung und anderen das Nachreichen von Unterlagen zu ermöglichen, wurde die Frist bis 30. April verlängert. VW hatte Ende Februar im zweiten Anlauf mit dem Verbraucherverband (vzbz) einen Vergleich ausgehandelt. Demnach stellt der Autobauer für insgesamt 262.000 berechtigte VW-Kunden eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro bereit.
Der Vergleich richtet sich an Besitzer von Dieselautos mit dem fraglichen Motor EA 189 - neben Modellen der Kernmarke VW-Pkw also etwa auch von Audi, Skoda, Seat und leichten VW-Nutzfahrzeugen. Sie sollen ab dem 5. Mai je nach Typ und Alter ihres Wagens aus den Modelljahren 2008 bis 2016 Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen. Im Gegenzug müssen sie auf künftige Klagen verzichten.
Ursprünglich hatten sich 470.000 Personen für die Musterfeststellungsklage registriert. Die endgültige Zahl fiel in dem Vergleich niedriger aus, weil man sich in den Verhandlungen darauf verständigte, nur Dieselhalter zu berücksichtigen, die ihren Wagen vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben. Danach hätten die Käufer laut VW wissen müssen, dass der Diesel manipuliert war.
In den USA mit Milliardensummen entschädigt
Der Autobauer hatte vor viereinhalb Jahren zugegeben, millionenfach Abgaswerte von Dieselautos mit einer Software frisiert zu haben. In den USA, wo die Abgasaffäre im September 2015 ans Licht gekommen war, hatte VW Verbraucher, Händler und Behörden mit Milliardensummen entschädigt. Es gab heftige Kritik daran, dass der Konzern dies in anderen Ländern nicht in ähnlichem Umfang tat.
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Für wen sich die Diesel-Entschädigung lohnt
Die Musterfeststellungsklage lässt Volkswagen platzen, Betroffene sollen aber trotzdem entschädigt werden. 830 Millionen Euro stehen dafür bereit - doch lohnt sich das Angebot?
Tausende Kunden in Deutschland entschlossen sich zu individuellen Klagen. Der vzbv zog mit einem Musterfeststellungsverfahren stellvertretend für mehrere Hunderttausend Dieselfahrer vor Gericht. VW zögerte bei dem Vergleich lange mit Verweis auf die vielen unterschiedlichen Einzelfälle.
In Einzelverfahren weiter für Entschädigungen streiten
Kunden, die kein Angebot erhalten oder dieses nicht annehmen wollen, können in Einzelverfahren weiter für Entschädigungen streiten. Diese sollten sie vor dem Oktober einreichen, da sonst Ansprüche verjähren, raten Verbraucherschützer. Es ist aber unklar, ob vergleichbare Bedingungen erzielt werden können.
An vielen Land- und Oberlandesgerichten gab es schon Dieselverfahren, mit unterschiedlichem Ausgang. Strittig blieb häufig Frage, ab wann mögliche Ansprüche von Kunden auf Entschädigung verjähren und ob sie im Erfolgsfall einen Betrag für die Nutzung zahlen müssen.