Energiekrise: Wohnungswirtschaft sagt Kündigungsschutz zu
Hohe Energiekosten:Wohnungswirtschaft sagt Kündigungsschutz zu
20.09.2022 | 09:15
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Die hohen Energiekosten könnten zu Zahlungsproblemen bei der Miete führen. Die Wohnungswirtschaft sagt nun einen Kündigungsschutz zu. So sollte etwa Ratenzahlung verabredet werden.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat Mietern einen Kündigungsschutz in der Energiekrise versprochen.
Quelle: dpa
Die Wohnungswirtschaft hat einen Kündigungsschutz in der Energiekrise zugesagt. "Wie schon im Zuge der Coronapandemie werden die sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch in der Energiekrise keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsverzug bei den Nebenkostenabrechnungen vornehmen", sagte der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
GdW-Chef fordert Gaspreisdeckel
Keiner solle wegen krisenbedingter Zahlungsprobleme seine Wohnung verlieren. In Abstimmung mit den Mieterinnen und Mietern sollten etwa Ratenzahlungen verabredet werden.
Gedaschko betonte allerdings auch, die Auswirkungen der Energiekrise könnten nicht mit den Mitteln des Mietrechts gelöst werden. Die Regierung solle endlich die Probleme an der Wurzel angehen und einen Gaspreisdeckel einführen. Dies sei die einfachste Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Preissteigerungen bei den Unternehmen und Verbrauchern ankämen, sagte der GdW-Chef.
Mieterbund will Kündigungsmoratorium
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte vorgeschlagen, die Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte den Vorstoß, hält ihn aber nicht für ausreichend.
Was wir wirklich brauchen, ist ein Kündigungsmoratorium, wie es zu Beginn der Corona-Pandemie in Kraft getreten war.
Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes
Siebenkotten rief Geywitz dennoch dazu auf, ihre Kabinettskollegen davon zu überzeugen, die Regelung der Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten.
"Auch Richter weisen immer wieder darauf hin, dass die derzeitige Regelung nicht sinnvoll ist: Bei fristlosen Kündigungen haben Mieter die Chance, mit Nachzahlungen die Situation zu reparieren, bei fristgerechten Kündigungen aber nicht. Die Schonfrist sollte für beide Situationen gelten", sagte Siebenkotten.
Bauministerin Geywitz plädiert für eine Ausweitung des Schutzes für Mieter mit Zahlungsrückständen. Eine Kündigung solle durch nachträgliche Zahlungen aufgehoben werden können.